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23. Januar 2009 Bayh & Fingerle

Grundrechte

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gegen geplante verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat nach Angaben des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 20.01.2009 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die 2007 beschlossene Vorratsdatenspeicherung nun auch bei der Benutzung des Internet erlauben soll. Nach Angaben der Datenschützer, die gegen den Entwurf heftig protestieren, soll nach dem von Schäuble geplanten „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ vom 14.01.2009 jeder Anbieter von Internetdiensten künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen. Weder ein Richtervorbehalt noch eine Beschränkung auf schwere Straftaten seien vorgesehen, moniert der Arbeitskreis. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. „Schäuble will nun nicht nur wissen, wann wir unter welcher Adresse ins Internet gehen, sondern auch, was wir dort tun“, so Marcus Cheperu vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Der Arbeitskreis wendet gegen den Entwurf weiter ein, dass die Vorratsdatenspeicherung im Internet in einem Gesetzentwurf zur „Informationstechnik des Bundes“ nichts zu suchen habe. Für das Internetrecht sei nicht der Bundesinnenminister, sondern das Bundeswirtschaftsministerium zuständig.Außerdem bestätige eine Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2008, dass Vorratsdatenspeicherung die Bereitschaft zu sensibler Kommunikation drastisch senke. Hinzu komme, dass die geplante Datenspeicherung Missbrauchsrisiken in sich berge. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag aufgefordert, die geplante Änderung des Telemediengesetzes sofort aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

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