06. Juli 2011
Grundrechtsschutz
Auch ist der DAV nicht davon überzeugt, dass die verdachtslose Speicherung aller Telefon-, E-Mail- und Internetverkehrsdaten für die Strafverfolgung dringend notwendig ist. Die Vorratsdatenspeicherung stelle einen schweren Eingriff in die Grundrechte dar, erläutert DAV-Präsident Wolfgang Ewer. Sie ermögliche es, weitreichende Sozial- und Bewegungsprofile der Bürger zu erstellen. Für die Speicherung personenbezogener Daten müsse es aber immer einen konkreten Anlass geben, ansonsten gäbe es keinen Schutz der Privatsphäre. Der Rechtsstaat sei deshalb aufgerufen, den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten und die Unschuldsvermutung gegenüber seinen Bürgern nicht aufzugeben, so Ewer. Dies gelte auch für die gesamte EU.Auch weist der DAV in dem Schreiben darauf hin, dass bei der Überwachung von 500 Millionen EU-Bürgern bislang niemand schlüssig habe darlegen können, wie ein potenzieller Attentäter nur anhand seiner Verkehrsdaten identifiziert werden können soll. Bereits jetzt gebe es Ausweichmöglichkeiten, sei es durch gestohlene Prepaid- oder SIM-Karten oder durch die Nutzung offener WLAN-Netze oder öffentlicher Netzzugänge, bei denen die IP-Adresse nicht einer einzelnen Person zugeordnet werden könne. Gesicherte Erkenntnisse könne dann auch die millionenfach veranlasste Vorratsdatenspeicherung nicht liefern, so der DAV.