Kontakt

25. Oktober 2010 Bayh & Fingerle

Grundrechtsschutz

Tadel für langsame deutsche Justiz
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat erneut die säumige Justiz in Deutschland gerügt. Die Straßburger Richter stellten am 21.10.2010 in fünf Fällen Verstöße gegen das Grundrecht auf die angemessene Dauer von Zivilverfahren fest. In einem Fall, in dem in Bayern zwölf Jahre lang um die Haftung eines Arztes gestritten wurde, muss Deutschland dem Beschwerdeführer 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Einer anderen Klägerin sprachen die Richter 6.000 Euro Schadensersatz zu, weil die Verfahren über angebliche Behandlungsfehler ihres Arztes mehr als sieben Jahre dauerten.

Bereits im September 2010 hatte der Gerichtshof in einem Grundsatzurteil Deutschland ultimativ aufgefordert, innerhalb eines Jahres Abhilfe zu schaffen. Die Bundesregierung arbeitet an einer Lösung: Nach einem im August 2010 vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf sollen die Betroffenen überlanger Verfahren künftig Entschädigungen einklagen können. In Straßburg geht es bei mehr als der Hälfte aller Deutschland betreffenden Urteile um die Verfahrensdauer. Allerdings arbeitet die Justiz in anderen Ländern Europas auch nicht schneller. In Italien oder der Türkei ist das Problem überlanger Verfahren noch sehr viel größer. Aber auch der chronisch überlastete Gerichtshof für Menschenrechte selbst hat oft Mühe, das Grundrecht angemessener Verfahrensdauer einzuhalten.

in News, Allgemein