25. Oktober 2010
Grundrechtsschutz
Bereits im September 2010 hatte der Gerichtshof in einem Grundsatzurteil Deutschland ultimativ aufgefordert, innerhalb eines Jahres Abhilfe zu schaffen. Die Bundesregierung arbeitet an einer Lösung: Nach einem im August 2010 vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf sollen die Betroffenen überlanger Verfahren künftig Entschädigungen einklagen können. In Straßburg geht es bei mehr als der Hälfte aller Deutschland betreffenden Urteile um die Verfahrensdauer. Allerdings arbeitet die Justiz in anderen Ländern Europas auch nicht schneller. In Italien oder der Türkei ist das Problem überlanger Verfahren noch sehr viel größer. Aber auch der chronisch überlastete Gerichtshof für Menschenrechte selbst hat oft Mühe, das Grundrecht angemessener Verfahrensdauer einzuhalten.