05. September 2011
Grundzüge des Elterngelds
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Elterngeld eine Kompensation des nach der Geburt wegfallenden Einkommens des mit der Betreuung des Kindes betrauten Elternteils sein.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, als Familie bis zu 14 Monate lang ein vom vorigen Einkommen abhängiges Elterngeld zu beziehen. 12 Monate für denjenigen Elternteil, welcher das Kind betreut, 2 Monate für den jeweiligen Ehepartner.
Dies ist jedoch nur die halbe Wahrheit: So wird beispielsweise der Elterngeldanspruch mit dem Mutterschaftsgeld, also der Zahlung, welche in der Mutterschutzzeit der Mutter des Kindes zusteht, verrechnet. Da das Mutterschaftsgeld sich regelmäßig am Einkommen orientiert, ist es im Regelfall höher als das zu zahlende Elterngeld, weshalb ein tatsächlicher Elterngeldzufluss in den ersten 8 Wochen nach Geburt des Kindes nicht erfolgt. Tatsächlich wird daher für die Mutter des Kindes praktisch nur für 10 Monate Elterngeld gezahlt. Das Elterngeld beträgt der Höhe nach 65 % des letzten durchschnittlichen Nettoeinkommens, ist der Höhe nach begrenzt auf maximal 1.800,00 € je Monat.
Der Ehegatte des (Haupt-) Elterngeldbeziehers hat die Möglichkeit, im Anschluss an die 12 Monate oder auch parallel ein oder zwei Elternzeitmonate zu nehmen und hierfür Elterngeld zu beziehen.
Hierauf besteht ein gesetzlicher Anspruch, auch wenn viele Arbeitgeber die Elternzeitmonate tatsächlich nicht gewähren wollen, da in vielen Betrieben noch die Denkweise vorherrscht, dass der Vater des Kindes nicht für die Kindesbetreuung zuständig sei.
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können auf Grund des fehlenden Partners volle 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Elterngeld muss schriftlich beantragt werden, zwar muss der Antrag nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden, rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten 3 Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist. Es empfiehlt sich daher, diesen zeitnah nach der Geburt einzureichen.
Inwieweit die Zahlung von Elterngeld dem Wunsch des Gesetzgebers, dass mehr Kinder in Deutschland geboren werden, tatsächlich fördert, wird sich voraussichtlich erst in den nächsten Jahren zeigen.