17. Dezember 2008
Haftungsrecht
Ein Finanzberater haftet für den Schaden eines Anlegers, wenn er eine Kapitalanlage im Vorfeld der Vermittlung als absolut sicher und mit einer Traumrendite vom mehr als 100 Prozent pro Jahr anpreist und sich das später als falsch herausstellt. Das hat das Landgericht Coburg entschieden. Es verurteilte einen Finanzfachmann zum Schadenersatz von insgesamt 17.200 Euro. Der Anleger habe auf die Angaben seines Finanzberaters vertraut und dadurch einen erheblichen Zinsverlust erlitten, so das LG (Urteil vom 25.06.2008).Der beklagte Finanzfachmann hatte dem Kläger, einem langjährigen Kunden, die Vermittlung eines „bank-to-bank-Geschäfts“ angeboten. Bei 100-prozentiger Absicherung der Kapitaleinlage versprach er Renditen von 100 Prozent in 40 Wochen beziehungsweise 350 Prozent in zwei Jahren. Daraufhin zeichnete der Kläger Anfang 2007 eine Anlage von 250.000 Euro und zahlte dem Beklagten für die Vermittlung 5.000 Euro. Im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens bekam er Anfang 2008 seine Einlage zurück. Im Weg der zivilrechtlichen Klage bekam der Anleger nun auch die 5.000 Euro Provision sowie den Zinsverlust in Höhe von rund 12.200 Euro erstattet.Der beklagte Finanzberater hätte den Kläger richtig und vollständig über alle für die Anlage wichtigen tatsächlichen Umstände informieren und das Anlagekonzept auf wirtschaftliche Plausibilität überprüfen müssen, urteilten die Richter. Diese Pflichten habe er verletzt. Insbesondere sah es das Gericht als gerichtsbekannt an, dass es Anlagen wie die vom Beklagten angepriesene nicht gebe. Mit sicheren Geldanlagen ließen sich nur viel geringere Renditen erwirtschaften. Die versprochenen Renditen sei allenfalls durch hoch spekulative Geschäfte zu erzielen, so das LG. Das sei dem Beklagten bekannt gewesen. Er habe den Kläger darum so zu stellen, wie er ohne die Geldanlage stünde.