Kontakt

03. Dezember 2012 Bayh & Fingerle

Haftungsrecht

Bundestag verabschiedet Patientenrechtegesetz
Der Bundestag hat am 29.11.2012 dem Patientenrechtegesetz zugestimmt. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt. Das Gesetz fasst das bestehende richterrechtliche Arzthaftungs- und Behandlungsrecht zusammen und verankert es im BGB. Außerdem erweitert es die Rechte der Patienten gegenüber den Krankenkassen und macht für Krankenhäuser ein patientenorientiertes Beschwerdemanagement zur Pflicht. Das Gesetz tritt am 01.01.2013 in Kraft.
Krankenkassen müssen bei Schadensersatzansprüchen nach Behandlungsfehlern helfen

Das Gesetz sieht vor, dass Krankenkassen ihre Versicherten künftig grundsätzlich bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche aus Behandlungsfehlern unterstützen müssen, etwa durch medizinische Gutachten zur Erleichterung der Beweisführung. Bisher standen solche Unterstützungsleistungen im Ermessen der Krankenkassen. Durch das Patientenrechtegesetz wird aus der bisherigen «Können»-Regelung in § 66 SGB V eine «Sollen»-Regelung.Krankenkassen müssen schneller über Leistungen entscheidenWeiter regelt das Gesetz, dass die Krankenkassen künftig innerhalb von maximal drei Wochen über einen Antrag auf Leistungen entscheiden müssen. Reagiert die Krankenkasse nicht rechtzeitig, können sich die Versicherten die Leistung selbst beschaffen und die entstandenen Kosten erstatten lassen.Förderung einer FehlervermeidungskulturIn Krankenhäusern ist ein patientenorientiertes Beschwerdemanagement künftig Pflicht. So sollen die Erfahrungen der Patienten und ihrer Angehörigen in das Risikomanagement eines Krankenhauses einfließen, um Fehler zu vermeiden. Ferner legt das Gesetz Mindeststandards für das medizinische Risiko- und Fehlermanagement in Krankenhäusern und vertragsärztliche Praxen fest.(Quelle: Beck-Online)

in News, Allgemein