03. Dezember 2012
Haftungsrecht
Das Gesetz sieht vor, dass Krankenkassen ihre Versicherten künftig grundsätzlich bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche aus Behandlungsfehlern unterstützen müssen, etwa durch medizinische Gutachten zur Erleichterung der Beweisführung. Bisher standen solche Unterstützungsleistungen im Ermessen der Krankenkassen. Durch das Patientenrechtegesetz wird aus der bisherigen «Können»-Regelung in § 66 SGB V eine «Sollen»-Regelung.Krankenkassen müssen schneller über Leistungen entscheidenWeiter regelt das Gesetz, dass die Krankenkassen künftig innerhalb von maximal drei Wochen über einen Antrag auf Leistungen entscheiden müssen. Reagiert die Krankenkasse nicht rechtzeitig, können sich die Versicherten die Leistung selbst beschaffen und die entstandenen Kosten erstatten lassen.Förderung einer FehlervermeidungskulturIn Krankenhäusern ist ein patientenorientiertes Beschwerdemanagement künftig Pflicht. So sollen die Erfahrungen der Patienten und ihrer Angehörigen in das Risikomanagement eines Krankenhauses einfließen, um Fehler zu vermeiden. Ferner legt das Gesetz Mindeststandards für das medizinische Risiko- und Fehlermanagement in Krankenhäusern und vertragsärztliche Praxen fest.(Quelle: Beck-Online)