18. März 2009
Haftungsrecht – Verkehrsunfall
Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass ein Autofahrer, dessen Wagen durch einen Motordefekt immer langsamer wird, die anderen Verkehrsteilnehmer warnen muss.Auf der Autobahn bemerkte der Fahrer einen Motordefekt, woraufhin er deutlich langsamer wurde. Deshalb wechselte er von der linken Spur auf die rechte. Kurz bevor er stehen blieb, fuhr ihm ein anderer Fahrer auf. Den Warnblinker oder ähnliches hatte er nicht gesetzt. Den Schaden wollte er dennoch vom Auffahrenden ersetzt bekommen.Der Autofahrer hatte vor dem KG Berlin keinen Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts spricht bei einem Auffahrunfall zwar viel für die Schuld des Auffahrenden. In dem vorliegenden Fall müsse der Kläger aber zwei Drittel des Schadens tragen. Da er den Motorschaden bemerkte und deshalb auch von der linken auf die rechte Fahrbahn fuhr, hätte er die nach ihm fahrenden Fahrer durch Hupen, Bremszeichen oder Warnblinker warnen müssen. Dabei sei es unerheblich, ob er beim Unfall bereits stand oder noch mit 30 bis 40 km/h fuhr. Auf einer Autobahn müsse niemand damit rechnen, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug ohne erkennbaren Grund und vor allem ohne Warnzeichen so langsam wird. Daher sei der Verschuldensanteil dieses Fahrers doppelt so hoch wie der des Auffahrenden.