27. Januar 2016
Immobilienkredite für Verbraucher
Das Bundeskabinett hat am 27.01.2016 eine Regelung zur Beendigung des sogenannten ewigen Widerrufsrechts von zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkrediten beschlossen. Dies teilt das Bundesjustizministerium mit. Das Entstehen unbefristeter „ewiger“ Widerrufsrechte führe gerade bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen zu erheblicher Rechtsunsicherheit, erläutert das Ministerium.Mit dem im Juli 2015 verabschiedeten Regierungsentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurden bereits Regelungen vorgeschlagen, die für neu abgeschlossene Immobiliar-Verbraucherverträge das Entstehen sogenannter ewiger Widerrufsrechte verhindern sollen. Ziel sei es auch, dass sich Banken bei der Vergabe von Immobiliendarlehen mit langer Zinsbindung künftig nicht zurückhalten. Gerade solche Darlehen lägen im Verbraucherinteresse, weil sie zu Planungssicherheit führen, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums.Geplant ist zudem eine Regelung, nach der „ewige Widerrufsrechte“ im Zusammenhang mit Altfällen erlöschen. Gerade bei Immobiliardarlehensverträgen mit Verbrauchern, die in den Jahren 2002 bis 2010 geschlossen wurden, bestehe erhebliche Rechtsunsicherheit, kritisiert das Ministerium. Für diese Verträge gelte nun: Verbraucher sollen nach Inkrafttreten des Gesetzes noch drei Monate Zeit haben, um sich zu überlegen, ob sie von ihrem möglicherweise bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen.