12. Februar 2008
Informationelle Selbstbestimmung
Die Bürger nutzen ihr Recht auf Akteneinsicht bei der Bundesregierung und Bundesbehörden eher zögerlich. Im Jahr 2007 gingen bei den Ministerien und den ihnen nachgeordneten Behörden des Bundes insgesamt 1.265 Anträge auf Auskunft oder Akteneinsicht nach dem neuen Informationsfreiheitsgesetz ein, berichtet die «Braunschweiger Zeitung» in ihrer Ausgabe vom 11.02.2008 unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag. Das waren nur noch etwa halb so viele wie im Jahr zuvor mit 2.278 Anträgen.
In 681 Fällen wurde demnach der Zugang zu der gewünschten Information vollständig und in 128 Fällen teilweise gewährt, schreibt die Zeitung. 247 Anträge seien abgelehnt worden, 87 noch in Bearbeitung. Das noch von Rot-Grün beschlossene Informationsfreiheitsgesetz gilt seit 2006. Aus der Bilanz geht hervor, dass die mit Abstand meisten Anträge den Bereich des Gesundheitsministeriums betreffen, gefolgt vom Wirtschaftsministerium und dem Bau- und Verkehrsressort.
Die Grünen warfen der Bundesregierung vor, mit dem Gesetz zu restriktiv umzugehen. Das Informationsbedürfnis der Bürger sei größer als es die rückläufige Zahl der Anträge vermuten lasse, doch kläre die Regierung nicht ausreichend über das neue Recht auf. Zudem gebe es in vielen Behörden noch immer eine „Mauer um die Akten“, so wörtlich.