Kontakt

06. Februar 2012 Bayh & Fingerle

Internat. Recht

Berufungsgericht in Frankreich bestätigt Verurteilung von Scientology wegen bandenmäßigen Betrugs

Die Scientology-Organisation ist in Frankreich wegen bandenmäßigen Betrugs zu einer Geldstrafe von insgesamt 600.000 Euro verurteilt worden. Ein Pariser Berufungsgericht hat am 02.02.2012 eine entsprechende erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich zwei Unterorganisationen mit illegalen Mitteln bereichert hatten.

Die beiden Unterorganisationen sollen unter anderem in den 90er Jahren eine Frau dazu verleitet haben, in kurzer Zeit mehr als 21.000 Euro für Bücher, Medikamente und Kurse zur Lebensbewältigung auszugeben. Neben der Scientology-Organisation bestrafte das Gericht auch die Drahtzieher der Taten. Zwei Führungspersonen bekamen je eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung und müssen 30.000 Euro Geldstrafe zahlen.Der Anwalt der Anti-Sekten-Organisation Unadfi bezeichnete das Urteil als historische Entscheidung. Seiner Meinung nach ist das Urteil nur der Beginn eines Weges, der zum Verbot von Scientology führen könnte. Es ist das erste Mal, dass die Organisation in Frankreich wegen bandenmäßigen Betrugs verurteilt wird.Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Ursprungsverfahren zunächst ein Verbot von Scientology gefordert. Wenig später wurde allerdings bekannt, dass eine solche Strafe in einem Betrugsfall gar nicht mehr möglich ist. Ein entsprechendes Gesetz war kurz vor Beginn des ersten Prozesses im Jahr 2009 geändert worden.

in News, Allgemein