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12. September 2007 Bayh & Fingerle

Internethandel

Bundesjustizministerium prüft Mustertext für Widerrufsbelehrungen

Online-Händler können auf mehr Rechtssicherheit bei der Verfassung der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung hoffen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am 09.09.2007 auf ihrer Internetseite berichtete, hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) angekündigt, eine Änderung des amtlichen Mustertextes zu prüfen, der in einer Anlage der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach Bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) enthalten ist. Vorangegangen waren mehrere Gerichtsurteile, in denen nach dem Mustertext verfasste Widerrufsbelehrungen für unwirksam erklärt worden waren.So haben das Landgericht Halle und das Landgericht Koblenz das im Gesetz, nämlich im Anhang 2 zu § 14 BGB-InfoV veröffentlichte Muster für unwirksam gehalten. Sie hätten vor allem bemängelt, dass daraus nicht klar erkennbar sei, wann die Widerrufsfrist zu laufen beginne und welche Folgen der Widerruf auslöse. Ist aber die Belehrung unwirksam, hat der Verbraucher ein zeitlich unbegrenztes Recht zum Widerruf. Bei Internetauktionen gehen zudem die Auffassungen über die Länge der Widerrufsfrist auseinander.Bundesjustizministerin Zypries hält laut FAZ.net dennoch daran fest, dass der Mustertext ordnungsgemäß sei. Sie habe sich aber offen für Änderungen gezeigt, um die durch die gegenläufigen Urteile entstandene Rechtsunsicherheit zu beseitigen.

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