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26. Juni 2012 Bayh & Fingerle

IT- und Internetrecht

Gesetzesvorschlag: Netzaktivisten wollen Betreiber offener WLAN-Netze schützen

Rechtliche Risiken gefährden die Betreiber offener WLAN-Netze beispielsweise in der Gastronomie – das will der Verein Digitale Gesellschaft jetzt mit einem eigenen Gesetzesvorschlag ändern. Der Vorsitzende des Vereins Digitale Gesellschaft, Markus Beckedahl, erläuterte den Vorschlag gegenüber Medienvertretern am 26.06.2012 in Berlin. Erreicht werden solle eine haftungsrechtliche Gleichstellung privater WLAN-Betreiber und Gewerbetreibender mit kommerziellen Anbietern von DSL-Verbindungen.“Wer sein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, tut etwas Gutes und sollte dafür nicht potenziell bestraft werden», erklärte Beckedahl. «Für Datenreisende ist diese digitale Nachbarschaftshilfe einem gereichten Glas Wasser vergleichbar“. Der Gesetzentwurf sieht eine haftungsrechtliche Gleichstellung von privaten WLAN-Betreibern und Gewerbetreibenden mit kommerziellen Anbietern von DSL-Verbindungen vor. Diese sind von der Haftung für Straftaten befreit, die Kunden im Netz begehen. So könne rechtlich sichergestellt werden, dass private Nutzer, aber auch Cafés und Geschäfte ihre Netze anderen zur Verfügung stellen können, die auf die Mitnutzung von Internetzugängen angewiesen sind, ohne unkalkulierbare Risiken in Kauf nehmen zu müssen.Café- und Gaststättenwirte sowie Hoteliers und alle anderen Betreiber eines offenen WLANs müssen mit hohen Geldbußen und Strafen rechnen, wenn jemand ohne ihr Wissen die Netzverbindung auf illegale Weise nutzt und beispielsweise Urheberrechtsverletzungen begeht. Weil es für Geschädigte wie für Polizei und Staatsanwaltschaft oft nicht möglich ist, den eigentlichen Verursacher von Straftaten zu ermitteln, wird dann der Betreiber des WLANs haftbar gemacht. Diese sogenannte Störerhaftung hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom Mai 2010 ausdrücklich bestätigt.(Quelle: BECK-Online)

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