02. November 2011
Jugendhilfe
Der Bundestag hat am 27.10.2011 ein neues Bundeskinderschutzgesetz beschlossen. Alle hauptamtlichen Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe müssen danach künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Außerdem soll der Einsatz von Familienhebammen gestärkt werden. Hierfür will das Bundesfamilienministerium mit einer Bundesinitiative ab 2012 vier Jahre lang jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung stellen.Das Gesetz schafft nach Mitteilung des Bundesfamilienministeriums die rechtliche Grundlage dafür, leicht zugängliche Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend und auf einem hohen Niveau einzuführen beziehungsweise zu verstetigen. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz – wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei – sollen dafür in einem Kooperationsnetzwerk zusammengeführt werden.Häufig ist nach Angaben des Ministeriums eine Kindesgefährdung für Ärzte oder andere sogenannte Berufsgeheimnisträger als erste erkennbar. Das Gesetz biete erstmals eine klare Regelung, die einerseits die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient schütze, andererseits aber auch die Weitergabe wichtiger Informationen an das Jugendamt ermögliche.Der Hausbesuch soll zur Pflicht werden – allerdings nur dann, wenn er nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist und der Schutz des Kindes dadurch nicht gefährdet wird. Pflicht soll außerdem eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe werden. Dabei gehe es insbesondere um die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Standards für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt, erläutert das Familienministerium. An die Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung soll sich auch die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln knüpfen.