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22. April 2008 Bayh & Fingerle

Jugendstrafrecht

Deutscher Anwaltverein sieht in Verschärfung keinen Sinn und keine Notwendigkeit

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat in einer Stellungnahme vom 17.04.2008 eine Verschärfung des Jugendstrafrechts erneut abgelehnt und sich für die Beibehaltung des geltenden Jugendstrafrechts ausgesprochen. Das geltende Recht biete ausreichende Möglichkeiten, um der Jugendkriminalität in Deutschland zu begegnen. Erziehungslager nach amerikanischem Vorbild sowie der sogenannte Warnschussarrest seien abzulehnen.Es gebe keinen Anlass, Verschärfungen des Jugendstrafrechts vorzunehmen oder auf eine frühere Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei Heranwachsenden hinzuwirken. Derartige Maßnahmen trügen zur Entstehung, Stabilisierung und Verlängerung krimineller Karrieren mehr bei als zu ihrer Vermeidung. Die zum Teil drastische Erhöhung der Strafen am Ende der 90er Jahre bei Körperverletzungsdelikten ist nach Angaben des DAV ein Beispiel dafür: So habe diese Maßnahme in der Gruppe der Heranwachsenden bei Tätern zwischen 21 und 25 Jahren nicht zu einer Verringerung der Gewaltstraftaten geführt.Dem Beschleunigungsgrundsatz sei durch eine schnelle Verurteilung jugendlicher Straftäter Rechnung zu tragen.Der DAV fordert zudem eine bessere personelle Ausstattung der Justiz. Die ambulante Praxis müsse im Rahmen der Bewährungshilfe gestärkt werden. Nur so könne den Herausforderungen durch die wachsende Armut, durch Arbeitslosigkeit, Perspektivlosigkeit oder psychische Probleme begegnet werden.

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