22. Januar 2008
Jugendstrafrecht
Die gegenwärtig diskutierte Verschärfung des Jugendstrafrechts lehnen der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Richterbund (DRB) in einer gemeinsamen Pressemitteilung am 21.01.2007 als ungeeignetes Mittel zur Bekämpfung der Jugendkriminalität ab. Für jugendliche Straftäter sei es viel abschreckender als hohe Strafdrohungen, wenn die Strafe auf dem Fuße folge. Beide Verbände fordern daher eine bessere sachliche und personelle Ausstattung der Justiz, um vor allem zeitnahe Verurteilungen zu erreichen.
„Bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität gibt es keine Patentrezepte“ erklärte der Präsident des DAV Rechtsanwalt Hartmut Kilger. Die Rückfallquote von inhaftierten jugendlichen Kriminellen liege bei 70 Prozent. Beispielsweise bei dem ambulanten Kölner Intensivtäterprojekt blieben dagegen 60 Prozent der Teilnehmer nach einem Jahr nach der Entlassung aus dieser Maßnahme straffrei. Nur fünf Prozent der jugendlichen Kriminellen sind so genannte Intensivtäter. Angesichts dessen pauschale Strafrahmenerhöhungen zu fordern sei kontraproduktiv. Gefragt sind vielmehr umfassende Erziehungs- und Bildungsangebote, die Perspektiven eröffnen, so Kilger weiter. Es gehe auch nicht um militärischen Drill, sondern um das Erlernen eines sinnvollen Umgangs mit Aggressionen und der Gestaltung der zur Verfügung stehenden Zeit.