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11. Februar 2008 Bayh & Fingerle

Kampf gegen Plagiate

Werbung für italienische Nachahmungen verboten

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat nach Angaben der Wettberwerbszentrale eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, die es dem in Italien ansässigen Möbelhandelsunternehmen Dimensione untersagt hatte, für den Verkauf von Bauhaus-Designobjekten zu werben. Dimensione habe die Produkte, die sich in Deutschland als „Original“ und „Plagiat“ gegenüberstünden, in der Werbung in irreführender Weise auf die gleiche Stufe gestellt.
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb.Anstoß der Klage waren Werbeanzeigen des italienischen Unternehmens in großen deutschen Tageszeitungen, gegen die sich hiesige Wirtschaftskreise beschwerten. In den Inseraten hieß es unter anderem: „Warum die schönsten Entwürfe der Designgeschichte teuer im Einzelhandel erwerben, wenn es auch anders geht?“ oder „spart viel Geld und bekommt trotzdem absolute Top-Qualität“. Tatsächlich handelte es sich bei den angebotenen Produkten um nicht lizenzierte Bauhaus-Nachbauten, so die Zentrale weiter.

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