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05. November 2012 Bayh & Fingerle

Kapitalmarkt – Anlegerschutz

Mehr Anlegerschutz durch neues Beraterregister und neuen Kontrollauftrag der BaFin

Am 01.11.2012 tritt eine weitere Stufe zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Anlageberatung in Kraft. Dies berichtet das Bundesverbraucherschutzministerium. Dann müssen alle Bankberater bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert werden. Zudem müssen Finanzinstitute Kundenbeschwerden an die Finanzaufsicht melden. Damit soll die Kontrolle der Anlageberater verschärft und der Schutz der Anleger vor Falschberatung weiter erhöht werden.Im Oktober 2012 hatte der Bundestag die Reform der Finanzaufsicht verabschiedet und die Einführung eines gesetzlichen Beschwerdeverfahrens für Verbraucher und Verbraucherverbände sowie die Einrichtung eines Verbraucherbeirats bei der BaFin beschlossen. Das neue Beraterregister ist Teil des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes. Ab 01.11.2012 seien alle Anlageberater auf ihre Sachkunde und Zuverlässigkeit hin zu überprüfen und an die BaFin zu melden. Gleiches gelte auch für die Vertriebsbeauftragten der Finanzinstitute.Darüber hinaus seien Kundenbeschwerden über Anlageberater spätestens innerhalb von sechs Wochen an die BaFin zu melden. Auch diese Beschwerden würden registriert. Bei Verstößen gegen Vorschriften des Anlegerschutzes oder bei dem Einsatz nicht ausreichend qualifizierter Mitarbeiter könne die BaFin aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen: Sie könne Verwarnungen aussprechen, Bußgelder erheben und sogar befristet eine Beschäftigung des verantwortlichen Mitarbeiters in der Anlageberatung des Institutes untersagen.Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) forderte die Finanzinstitute auf, noch konsequenter auf die Bedürfnisse der Anleger, Kreditnehmer oder Versicherten einzugehen, um verloren gegangenes Vertrauen wieder aufzubauen: Wichtig seien volle Transparenz, eine Ausrichtung an den Bedürfnissen der Kunden und eine starke Finanzaufsicht. Mit den jetzt verabschiedeten Maßnahmen werde die Kontrolle der Anlageberater verschärft und der Schutz der Anleger vor Falschberatung weiter erhöht, sagte Aigner.Als weitergehenden Schritt hält das Bundesverbraucherministerium grundsätzlich an der Forderung nach einem Einsatz von anonymen Testkäufern in der Finanzberatung fest. Untersuchungen dokumentierten immer wieder, dass es bei der Anlageberatung in Banken und Sparkassen zu Verstößen komme. Bei derartigen Untersuchungen bestehe jedoch das Problem, dass die Informanten nicht genannt werden dürften und die Ergebnisse deshalb von Seiten der verantwortlichen Institute oft infrage gestellt würden. Aus diesem Grund erscheine es weiterhin sinnvoll, dass die BaFin als Aufsichtsbehörde gezielt und auf einer sicheren Rechtsgrundlage Testkäufer einsetzen dürfe. Gegenwärtig lehne das Bundesjustizministerium jedoch verdeckte Testkäufe aus verfassungsrechtlichen Gründen ab, da die Erforderlichkeit dieses Instruments nicht hinreichend belegt sei.

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