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16. September 2011 Bayh & Fingerle

Kapitalmarkt

Neue Schlichtungsstelle für Anleger von Investmentfonds hat Arbeit aufgenommen
Anleger von Investmentfonds können ihre Ansprüche künftig besser außergerichtlich geltend machen. Die Ombudsstelle für Investmentfonds beim Bundesverband für Investment und Asset Management (BVI) hat nach Mitteilung des Bundesfinanzministeriums am 01.09.2011 ihre Arbeit aufgenommen. Sie kann von Verbrauchern kostenlos eingeschaltet werden, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Fondsgesellschaft gegen Vorschriften des Investmentgesetzes verstoßen hat. Die Einrichtung der Ombudsstelle sei möglich geworden, nachdem das Bundesministerium der Finanzen am 19.08.2011 die Verfahrensordnung zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten genehmigt hatte.

Anleger von Investmentfonds können künftig im Rahmen eines Schlichtungsantrags ihre Beschwerden direkt bei der unabhängigen Ombudsstelle vortragen. Damit soll den Verbrauchern nach Angaben des Bundesfinanzministeriums eine leicht zugängliche, kostengünstige und schnelle Möglichkeit eröffnet werden, etwaige Ansprüche ohne Einschaltung der Gerichte geltend zu machen. Bereits seit dem 01.07.2011 können Verbraucher bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Investmentgesetz die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen anrufen. Die Ombudsstelle des BVI ist zuständig für Schlichtungsaufgaben ihrer Mitgliedsunternehmen und anderer Unternehmen, die sich diesem Schlichtungsverfahren angeschlossen haben.

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