16. September 2011
Kapitalmarkt
Anleger von Investmentfonds können künftig im Rahmen eines Schlichtungsantrags ihre Beschwerden direkt bei der unabhängigen Ombudsstelle vortragen. Damit soll den Verbrauchern nach Angaben des Bundesfinanzministeriums eine leicht zugängliche, kostengünstige und schnelle Möglichkeit eröffnet werden, etwaige Ansprüche ohne Einschaltung der Gerichte geltend zu machen. Bereits seit dem 01.07.2011 können Verbraucher bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Investmentgesetz die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen anrufen. Die Ombudsstelle des BVI ist zuständig für Schlichtungsaufgaben ihrer Mitgliedsunternehmen und anderer Unternehmen, die sich diesem Schlichtungsverfahren angeschlossen haben.