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08. Dezember 2015 Bayh & Fingerle

Kartellrecht

Bußgelder gegen drei Herausgeber von Anzeigenblättern in Sachsen

Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt 12,44 Mio. Euro gegen drei Herausgeber von Anzeigenblättern in der Region Dresden und Chemnitz und deren Verantwortliche wegen verbotener Absprachen über die Einstellung miteinander konkurrierender Anzeigenblätter verhängt.Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich um die Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG, Chemnitz, die WM Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Monschau, sowie die Dresdner Druck & Verlagshaus GmbH & Co. KG, Dresden. Die Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG ist eine Tochtergesellschaft der Medien Union GmbH, Ludwigshafen. An der Dresdner Druck & Verlagshaus GmbH & Co. KG ist mehrheitlich die Gruner + Jahr GmbH & Co KG, Hamburg, beteiligt.Die Unternehmen haben sich darüber verständigt, dass das in der Region Chemnitz von der  Dresdner Druck & Verlagshaus GmbH & Co. KG und der WM Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG herausgegebene Anzeigenblatt „WochenSpiegel Sachsen“, welches im Wettbewerb mit dem Anzeigenblatt „Blick“ der Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG stand, eingestellt wird. Im Gegenzug sagte die Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG zu, ihr in Dresden erscheinendes Anzeigenblatt „Sächsischer Bote“ zugunsten der dort erscheinenden Anzeigenblätter von WM Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG („Wochenkurier“) und Dresdner Druck & Verlagshaus GmbH & Co. KG („DaWo“ und „FreitagsSZ“) einzustellen.Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Den Verlagen war bewusst, dass die koordinierte Stilllegung der Anzeigenblätter als so genannter Abkauf von Wettbewerb kartellrechtlich verboten ist. Durch die Einstellung von jeweils einem der konkurrierenden Anzeigenblätter wurden die Verbreitungsgebiete Dresden und Chemnitz untereinander aufgeteilt. Die Unternehmen wollten so den bislang untereinander bestehenden Wettbewerbsdruck umgehen.“Zu der Absprache kam es im Rahmen eines Treffens auf dem Leipziger Flughafen im April 2013 sowie weiterer Kontakte in der Folgezeit. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes waren durch einen Hinweis aus dem Markt eingeleitet worden. Im Juni 2015 durchsuchte das Bundeskartellamt Standorte der drei Unternehmen.Mit allen genannten Unternehmen sowie den verantwortlich Handelnden wurde eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt. Die drei Unternehmen haben bei der Aufklärung des Sachverhaltes mit dem Bundeskartellamt kooperiert und dementsprechend eine Ermäßigung der Bußgelder erhalten. Die verhängten Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig.Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheiden würde.Quelle: Pressemitteilung des BKartA v. 08.12.2015Anmerkung von Rechtsanwalt Pitsch: eine bittere Konsequenz der unerlaubten Absprachen war auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wochenspiegel in Chemnitz ihre Arbeit verloren. Und bei diesen Sachverhalten wirbt die „Freie Presse“ um Leser, weil ihr die wegrennen … Wundert das die Entscheider im Verlag wirklich?

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