13. März 2009
„Kassiererinnen“-Urteil
Nach der scharfen Kritik von Wolfgang Thierse (SPD) am Kassiererinnen-Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hat der Berliner Anwaltverein den Bundestags-Vizepräsidenten zum Rücktritt aufgefordert. Thierse hatte die Entscheidung als „barbarisches Urteil von asozialer Qualität“ bezeichnet. Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) und das LAG Berlin-Brandenburg kritisierten Thierses Äußerung als nicht gerechtfertigt. Diffamierungen der Gerichte seien in keiner Weise hinnehmbar.Das LAG Berlin-Brandenburg hatte am 24.02.2008 die fristlose Kündigung einer Supermarkt-Kassiererin wegen der Unterschlagung von zwei Leergutbons im Wert von 1,30 Euro bestätigt (Az.: 7 Sa 2017/08). Thierse hatte daraufhin gegenüber der „Berliner Zeitung“ geäußert: „Das ist ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität.“ Dass eine Angestellte nach 31 Jahren wegen einer Nichtigkeit in die Arbeitslosigkeit gestoßen werde, verletze das Gerechtigkeitsempfinden. Das Gericht hätte durchaus anders entscheiden und ihre langjährige Arbeit berücksichtigen können.Der Berliner Anwaltverein forderte Thierse zum Rücktritt auf. Mit seiner Äußerung stelle er die Entscheidung des LAG „außerhalb unserer Gemeinschaft“, schrieb der Anwaltsverein am 26.02.2009 in einer Erklärung. Dies sei eine nicht hinnehmbare Entgleisung. Aus populistischen Gründen habe Thierse die Unabhängigkeit der Gerichte infrage gestellt. Auch DAV-Präsident Hartmut Kilger kritisierte die Äußerung. Auch dem Bundestags-Vizepräsidenten stehe das Recht zu, Urteile kritisch zu kommentieren. „Personen des öffentlichen Lebens sollten sich jedoch um eine sachgerechte Bewertung bemühen“, so Kilger. Das Urteil als „barbarisches Urteil“ zu bezeichnen sei nicht gerechtfertigt und auch nicht sachgerecht.Scharfe Kritik übte auch das LAG Berlin-Brandenburg. Derartige Äußerungen, die bislang nicht dementiert wurden, seien untragbar und stellten bereits in ihrer Wortwahl eine Entgleisung dar. Dass Urteile der Gerichte für Arbeitssachen öffentlich diskutiert und einer – auch scharfen – Kritik unterzogen werden, sei in keiner Weise zu beanstanden, so das LAG. Die gebotene Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung müsse jedoch immer in sachlicher Form geschehen. Diffamierungen der Gerichte, zumal von einem der höchsten Repräsentanten unseres Landes, seien demgegenüber in keiner Weise hinnehmbar.Quelle: BECK-Online