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08. Januar 2008 Peter Bayh

Kommt der Überwachungsstaat?

Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

Die Europäische Union bringt der Deutschen Wirtschaft viele Vorteile. Wie den vereinfachten europäischen Mahnbescheid ab Dezember 2008. Doch immer wieder auch EG-Richtlinien, deren Folgen heute überhaupt nicht überschaubar sind. Dazu gehört die Richtlinie der EU über die Vorratsdatenspeicherung. Sie ist politisch und rechtlich höchst umstritten. Engagierte Bürger und Politiker sehen in ihr einen weiteren Schritt zum Überwachungsstaat. In Kraft treten sollte das Gesetz in Deutschland zum 1. Januar 2008. Gespeichert werden sollen insbesondere Verkehrs- (mit wem ich, wann und wie lange telefoniert habe?) und Standortdaten (von wo ich telefoniert habe?). Aus den Verkehrsdaten lassen sich vollständige Bewegungs- und Nutzungsprofile ableiten. Gerade die Berufsgeheimnisträger wie wir Rechtsanwälte oder Steuerberater, Ärzte und vor allem auch Journalisten sehen ihre Arbeit in absoluter Gefahr. Gegen die Umsetzung der Richtlinie wird in Deutschland eine vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung koordinierte Verfassungsbeschwerde als größte in der Geschichte der Bundesrepublik gilt. Als Anwälte und Vertreter unserer Kunden, beobachten wir die verdachtsunabhängige Speicherung von (Telekommunikations-) Daten kritisch. Wir wünschen all unseren in- und ausländischen Kunden auf diesem Wege noch alles Gute für ein erfolgreiches Jahr 2008!

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