13. Februar 2012
Mediationsgesetz
Der Deutsche Richterbund (DRB) hat sich in einer Stellungnahme vom 08.02.2012 gegen das vom Bundestag beschlossene Mediationsgesetz ausgesprochen und die Ministerpräsidenten der Länder aufgefordert, den Gesetzentwurf am 10.02.2012 im Bundesrat zu stoppen. Der Verband dringt darauf, die Möglichkeit der gerichtsinternen Mediation zu erhalten. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Güterichter könne den gerichtsinternen Mediator nicht ersetzen, monierte der DRB-Vorsitzende Christoph Frank.Bei einem Güterichter sei nicht sichergestellt, dass er die Methoden einer Mediation anwende, so Frank weiter. Auch weise das Verfahren vor dem Güterichter gegenüber einer Mediation Lücken bei Vertraulichkeit und Freiwilligkeit auf. Frank appellierte deshalb an die Länder, dem Votum des Bundesrats-Rechtsausschusses zu folgen und den Vermittlungsausschuss anzurufen, um die gerichtliche Mediation doch noch zu erhalten.Frank erinnerte daran, dass die Mediation durch den Richter sich in den vergangenen zehn Jahren zum Erfolgsmodell entwickelt habe. Mit Einigungsquoten von bis zu 80 Prozent habe sich die gerichtsinterne Mediation als effektive Methode der Konfliktlösung etabliert, die bei Rechtsanwälten und Rechtsuchenden hoch anerkannt sei. Die Mediation stehe für eine moderne, effektive und flexible Justiz. Frank warnte davor, diesen nachgewiesenen Nutzen ohne Not aufzugeben.Es dürfe nicht sein, dass der Bürger „aus berufspolitischen Erwägungen“ auf die außergerichtliche Mediation verwiesen werde, die in der Regel länger dauere und teurer sei. Zudem sei keineswegs sicher, ob eine Abschaffung der gerichtsinternen Mediation zu einer Stärkung der außergerichtlichen Mediation führen würde. Die Erfahrung zeige vielmehr, dass gerade der Mediation durch einen Richter von den Beteiligten besonderer Wert beigemessen werde.