04. September 2008
Medienfonds
In einer Reihe von Fällen haben Gerichte den Anlegern Schadenersatz bei
Verlusten aus Medienfonds zugesprochen. Zahlen müssen die Vermittler.
Medienfonds, insbesondere Filmfonds, waren in den 90er Jahren der Steuersparhit. Hunderttausende deutscher Anleger haben die vermeintliche Chance, ihre Steuerlast durch Zeichnung eines solchen Fonds entscheidend zu vermindern, genutzt. Seitdem Verluste aus Medienfonds nur noch mit Gewinnen derselben Einkunftsart verrechnet werden dürfen, ist es damit vorbei, und diverse Beteiligungen wurden ein Fall für die Gerichte.
So berichtet Onlinedienst „geldtipps.de“ von einem Urteil des Landgerichts München, mit dem die Commerzbank zur vollständigen Rückzahlung der Beteiligung an einen Anleger der VIP Medien Group verurteilt wurde. Zudem muss die Bank dem Anleger alle Kosten erstatten, die ihm durch die nachträgliche Aberkennung der Steuerabzugsfähigkeit entstanden sind.
Die Aberkennung der Steuerabzugsfähigkeit erfolgte in der Folge des so genannten Medienerlasses. Einige VIP-Fonds hatten Teile der Zeichnungsbeträge in einer Art Festgeld bei Banken angelegt, anstatt sie in Filme zu investieren. Dennoch wurde das gesamte Zeichnungskapital Steuer mindernd geltend gemacht. Dies wurde von der Betriebsprüfung aufgedeckt. Die Verlustzuweisungen wurden den Anlegern aberkannt, was zu hohen Steuernachzahlungsforderungen der Finanzämter an die betroffenen Anleger führte.
„geldtipps.de“ weist ebenso darauf hin, dass auch im Falle der Cinerenta Fonds
bereits Urteile beim Oberlandesgericht München ergangen sind. Bei diesen Fonds sei seitens der jeweiligen Anleger erfolgreich geltend gemacht worden, dass statt der im Prospekt genannten 7 % (+ 5 %iges Agio) Vertriebsprovisionen i. H. v. 20 % geflossen seien (LG München, Urteil v. 12.2.2008, 28 G 15666/07).