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28. Mai 2015 Bayh & Fingerle

Medizin- und Sozialrecht

Gesetzentwurf für "E-Health-Gesetz" verabschiedet

Die Bundesregierung will die digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen für Patienten wie für Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen verbessern. Wie die Bundesregierung am 27.05.2015 mitteilte, wurde dafür der Gesetzentwurf „Sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (so genanntes E-Health-Gesetz) beschlossen. Insbesondere soll der sichere Datenaustausch weiter aus- und aufgebaut werden.Bereits seit 01.01.2015 ist die elektronische Gesundheitskarte Pflicht. Technisch sei sie zu einer Reihe neuer Anwendungen fähig. Die Bundesregierung erläutert, dass beispielsweise Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte Notfalldaten wie Allergien oder Vorerkrankungen speichern lassen können. Ärzte und Krankenhäuser könnten Labor- oder Röntgendaten und Befunde digital austauschen. Bisher können diese Möglichkeiten jedoch nicht genutzt werden. Ab 2018 sollen die Notfalldaten auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können, wenn es der Patient wünscht. Ärzte, die diese Datensätze erstellen, sollen eine Vergütung erhalten.Ärzte und Krankenhäuser, die künftig mit elektronischen Arztbriefen arbeiten, können nach der geplanten Neuregelung als „Anschubfinanzierung“ dafür 2016 und 2017 Zuschläge erhalten. Telemedizinische Anwendungen – vor allem in unterversorgten Gebieten – sollen künftig besser bezahlt werden. Gerade im ländlichen Raum würden sich nach Angaben der Bundesregierung mit der Telemedizin neue Möglichkeiten ergeben. Bestimmte Werte, zum Beispiel bei Herz-Patienten, könnten beispielsweise aus der Ferne vom Arzt überwacht werden. In Zukunft sollen auch weitere Berufsgruppen wie Pflegekräfte oder Therapeuten die Telematik-Infrastruktur nutzen.Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente nehmen, sollen nach dem Entwurf ab Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan haben. Er soll zunächst noch in Papierform vorliegen. Mittelfristig soll er über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein. Ab April 2017 sollen sogenannte Telekonsile für Röntgenbefunde vergütet werden: Sitzen also Ärzte verschiedener Fachrichtungen an verschiedenen Orten und sind zusammengeschaltet um eine Röntgenaufnahme auszuwerten, erhalten sie mehr Geld. Die Selbstverwaltung habe zudem den Auftrag zu prüfen, welche weiteren Leistungen telemedizinisch erbracht und vergütet werden können.Für die technischen Voraussetzungen der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen ist die Gesellschaft für Telematik – die Gematik – zuständig. Ihre Aufgabe sei es, den sicheren Datenaustausch weiter aus- und aufzubauen. Dafür setzt das neue Gesetz Fristen. Werden diese nicht eingehalten, treten nach den Plänen der Bundesregierung Sanktionen ein und die finanziellen Mittel für die Gesellschafter der Telematik würden gekürzt. Derzeit gebe es ungefähr 200 unterschiedliche IT-Systeme im Gesundheitswesen. Die Gematik soll ein Interoperabilitätsverzeichnis aufbauen. IT-Herstellern ermögliche es, für neue digitale Anwendungen vorhandene Standards zu nutzen.

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