17. Januar 2012
Medizinrecht/Haftungsrecht
Die Rechte von Patienten werden gestärkt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (beide FDP) haben am 16.01.2012 in Berlin ihren gemeinsamen Entwurf für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt. Darin werden unter anderem Aufklärungs- und Dokumentationspflichten gegenüber Patienten festgeschrieben.Der Entwurf sieht eine ausdrückliche Regelung des Behandlungsvertrags im Gesetz vor. Die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch erfasse die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch anderen Heilberufen wie Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten, so das Bundesjustizministerium. Es werde geregelt, dass Patienten verständlich und umfassend informiert werden müssen, etwa über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien. Die Patienten sind gesondert auf Kosten für solche Leistungen hinzuweisen, die nicht von den Leistungsträgern übernommen werden.Auch die Aufklärungspflichten werden ausdrücklich gesetzlich geregelt. Vor jedem Eingriff müssen alle Patienten umfassend über die konkrete Behandlung und die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden. Dazu muss rechtzeitig vorher ein persönliches Gespräch geführt werden, damit sich der Patient seine Entscheidung gut überlegen kann. Eine bloß schriftliche Aufklärung reicht nicht. Auch die Dokumentationspflichten bei der Behandlung sollen im Gesetz festgelegt werden. Patientenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen. Patienten sollen ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht bekommen. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, soll im Prozess zulasten des Behandelnden vermutet werden, dass die nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht erfolgt ist.Für Haftungsfälle soll es mehr Transparenz geben. Die von der Rechtsprechung entwickelten Beweiserleichterungen sollen ausdrücklich gesetzlich geregelt werden. Dann könne jeder im Gesetz nachlesen, wer im Prozess was beweisen muss, so das Justizministerium. Bei sogenannten «einfachen» Behandlungsfehlern verbleibe es dabei, dass der Patient den Behandlungsfehler sowie die Ursächlichkeit dieses Fehlers für die eingetretene Gesundheitsschädigung nachweisen muss. Für bestimmte Fallgruppen wie den «groben» Behandlungsfehler seien Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten vorgesehen. Gemeint seien gravierende Fälle, die aus objektiver medizinischer Sicht schlechterdings nicht mehr verständlich erschienen. Dann müsse sich der Behandelnde seinerseits entlasten und beweisen, dass der nachgewiesene Behandlungsfehler nicht generell geeignet war, eine Gesundheitsschädigung der eingetretenen Art herbeizuführen. Weitere Beweiserleichterungen betreffen laut Justizministerium etwa das sogenannte voll beherrschbare Risiko. So werde die Vermutung für einen Behandlungsfehler angenommen, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht, das der Behandelnde voll beherrscht.Vorgesehen ist zudem, bei Verletzung von Verfahrensvorschriften, wie beispielsweise einer nicht fristgemäßen Entscheidung bei Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, Sanktionen einzuführen. Die Versicherten sollen sich die Leistung selbst beschaffen dürfen und die entstandenen Kosten erstattet bekommen, wenn die Krankenkassen ohne hinreichenden Grund über einen Antrag auf eine Leistung nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang beziehungsweise innerhalb von fünf Wochen, wenn von der Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme des MDK eingeholt wird, entscheiden.Bei Behandlungsfehlern sind die Kranken- und Pflegekassen künftig verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zu unterstützen. Dies kann etwa durch Unterstützungsleistungen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird, wie etwa medizinische Gutachten, geschehen. Im Gesetzentwurf ist weiter die Förderung einer Fehlervermeidungskultur in der medizinischen Versorgung vorgesehen. Ein sachgerechtes Qualitätsmanagement im stationären Bereich soll zukünftig verpflichtend auch ein Beschwerdemanagement für die Belange insbesondere von Patienten und deren Angehörigen beinhalten, das entsprechend patientenorientiert auszugestalten ist. Die Patientenbeteiligung soll weiter ausgebaut werden. Patientenorganisationen sollen insbesondere bei der Bedarfsplanung stärker einbezogen werden. Um insgesamt mehr Transparenz über geltende Rechte von Patienten herzustellen, soll der Patientenbeauftragte der Bundesregierung künftig eine umfassende Übersicht der Patientenrechte erstellen und sie zur Information der Bevölkerung bereithalten.