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04. Dezember 2007 Bayh & Fingerle

Neues Unterhaltsrecht

Neuregelungen ab 01.01.2008 in Kraft

Der Bundesrat beschloss am 30.11.2007 das neue Unterhaltsrecht; das Gesetz tritt am 01.01.2008 in Kraft. Der Unterhalt für Kinder hat künftig nach einer Trennung der Eltern Vorrang:  bei der Verteilung der Unterhaltsansprüche stehen Kinder künftig an erster Stelle vor den Ansprüchen des geschiedenen Ehepartners. Die Rangfolge beim Betreuungsunterhalt ist vor allem dann von Bedeutung, wenn das Einkommen des Unterhaltsschuldners nicht ausreicht, um die Ansprüche aller Unterhaltsberechtigten zu erfüllen.
Auch für unverheiratete Frauen wird es Verbesserungen geben, denn künftig spielt es beim Betreuungsunterhalt keine Rolle mehr, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Diese Mütter oder Väter stehen nach dem Kind künftig im zweiten Rang. Bisher mussten eine geschiedene Mutter oder ein geschiedener Vater erst dann wieder arbeiten, wenn das zu betreuende Kind acht Jahre alt war. Ein nicht verheirateter Elternteil erhielt nach der Geburt des Kindes bis zu drei Jahre Betreuungsunterhalt. Mit dem neuen Gesetze wird diese Ungleichbehandlung beseitigt.

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