06. November 2007
Neues Unterhaltsrecht
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich über die Reform des Unterhaltsrechts verständigt. Von dem Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts, das bereits zum 01.01.2008 in Kraft treten soll, sollen in erster Linie die Kinder profitieren. Sie seien bei einer Trennung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig, erklärte Bundesjustizministerin Zypries am 05.11.2007. Ist nicht genügend Geld vorhanden (so genannter Mangelfall), sollen Kinder Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten haben. Man erhofft sich, dass damit der Unterhalt minderjähriger Kinder sehr viel häufiger auch tatsächlich geleistet werden wird als bisher.
Bei der Dauer des so genannten Betreuungsunterhalts sollen Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, gleich behandelt werden – unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Betreuungsunterhalt ist grundsätzlich während der ersten drei Lebensjahre des Kindes zu zahlen. Verlängerungen sollen vor allem wegen der Belange des Kindes möglich sein. stärken
Mit der Reform soll zudem die nacheheliche Eigenverantwortung gestärkt werden. Eine Lebensstandardgarantie soll es dann nicht (mehr) geben. Wo keine ehebedingten Nachteile fortwirken, soll der Unterhalt zeitlich und der Höhe nach begrenzt werden.