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17. April 2008 Bayh & Fingerle

Online-Durchsuchung

Kompromiss löst auch Kritik und Skepsis aus

Befürwortern von mehr Polizeibefugnissen geht der erzielte Kompromiss nicht weit genug, Kritiker prangern die Online-Durchsuchungen als Eingriff in die Bürgerrechte an.
Auf Drängen der SPD hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) im neuen Gesetzentwurf darauf verzichtet, Polizisten das Eindringen in Wohnungen von Verdächtigen zu erlauben. Das Installieren von Überwachungs-Software auf Computern soll nur von außen über so genannte Trojaner erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil Ende Februar 2008 Online-Durchsuchungen an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Sie sind Teil des geplanten BKA-Gesetzes, das dem Bundeskriminalamt (BKA) erweiterte Befugnisse zur Terrorabwehr einräumen soll.
Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach sagte dem Fernsehsender n-tv, dass es überhaupt keinen Zweifel daran geben könne, dass die Einigung zwischen Schäuble und Zypries exakt der Rechtsprechung des BVerfG entspreche. Zugleich forderte Bosbach den Koalitionspartner SPD zur Zustimmung auf.
Nach Meinung mehrerer Politiker aus Unionskreisen solle das Thema des Betretens der Wohnung, um die Durchsuchungs-Software zu installieren, später wieder diskutiert werden.
Die Opposition aus Grünen, FDP und Linken kritisierte die Einigung als zu weitgehend. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bewertete den Kompromiss als inkonsequent und unverständlich. Er erschwere den Schutz vor Terroranschlägen, sagte der GdP-Vorsitzende Freiberg. Der Zugriff auf Computer von Terroristen, der den Ermittlern nun lediglich über das Netz erlaubt werden solle, sei gegenüber einer manuellen Installation kompliziert und zeitraubend.

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