28. Oktober 2008
Opfer- und Zeugenschutz
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will den Schutz von Opfern und Zeugen im Strafverfahren stärken. Sie hat am 25.10.2008 anlässlich der Bundesdelegiertenversammlung der Opferhilfeeinrichtung «Weisser Ring» die Erarbeitung eines Reformvorschlags in Aussicht gestellt, mit dem die Rechte der Opfer und Zeugen von Straftaten erweitert werden und ihre Durchsetzung im Strafverfahren sichergestellt werden soll. Die derzeitigen Überlegungen konzentrieren sich nach Angaben des Bundesjustizministeriums im Wesentlichen auf eine Verbesserung des Opfer- und Zeugenschutzes in drei zentralen Bereichen: Um die Mitwirkungs- und Informationsrechte von Verletzten im Strafverfahren weiter zu stärken und ihnen eine aktive Teilnahme am Verfahren vor allem bei schweren Schädigungen zu ermöglichen, sollen die Voraussetzungen für eine Nebenklage bei besonders schutzbedürftigen Opfern neu justiert werden. Daneben wird geprüft, ob die Bestimmungen über die Beiordnung eines Verletztenbeistands überarbeitet und die Informationspflichten gegenüber Verletzten erweitert werden sollten. Erwogen wird zudem, Verletzten, die im Ausland Opfer von Straftaten geworden sind, eine Anzeige im Inland zu erleichtern. Handlungsbedarf sieht das Ministerium vor allem bei Kindern und jugendlichen Opfern und Zeugen. Für sie sei die Situation in einem Strafverfahren wegen ihres Entwicklungsstandes besonders schwierig und belastend. Das geltende Recht enthalte bereits eine Reihe von Vorschriften zum Schutz jugendlicher Opfer und Zeugen. Diese kämen allerdings nur Jugendlichen zugute, die noch keine 16 Jahre alt seien. Nach Meinung des Justizministeriums sollte jedoch gewährleistet sein, dass auch 16- und 17-jährige Jugendliche Anspruch auf eine besonders schonende Behandlung im Strafverfahren haben. Ein besonderes Augenmerk soll zudem auf die Stärkung der Rechte von Zeugen gelegt werden. Sie seien häufig gleichzeitig Opfer von Straftaten. Um ihre Belastungen möglichst gering zu halten, sollen ihre Persönlichkeitsrechte noch stärker als bisher in den Blick genommen werden. Dadurch soll eine Aussage ohne Angst vor Nachteilen oder Repressalien ermöglicht werden. Dies diene auch dem obersten Grundsatz des Strafverfahrens, die Wahrheit möglichst umfassend zu ermitteln.