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26. Mai 2008 Bayh & Fingerle

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

DAV spricht sich gegen flächendeckende Erhöhung der Bußgelder aus

Der Plan der Bundesregierung, die Höchstbußgelder für Verkehrsverstöße auf bis zu 3.000 Euro zu verdoppeln, stößt beim Deutschen Anwaltverein (DAV) auf Ablehnung. Sinnvoll sei es vielmehr, ganz bestimmte Delikte, wie beispielsweise illegale Autorennen und das Rasen und Drängeln auf der Autobahn zu sanktionieren, schreibt der DAV in einer Mitteilung. Ãœberdies würde eine Erhöhung der Bußgelder eher die wirtschaftlich schwächeren Verkehrsteilnehmer treffen. Wirksame Sanktionen bei bestimmten Delikten seien nach wie vor die Eintragung von Punkten in das Flensburger Register beziehungsweise das Fahrverbot.Die jetzt vorgelegten Pläne lehnt der DAV ab, weil es bei der Bestrafung von reinen Ordnungswidrigkeiten durch Geldbußen immer noch einen Abstand zu den Sanktionen bei entsprechenden Straftaten geben müsse. Die Pläne würden aber bei einem Promilleverstoß eine Regelgeldbuße von 500 Euro vorsehen. Auf diesem Niveau würden sich auch die Geldstrafen bei der Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr bewegen. Bei reinen Ordnungswidrigkeiten sei der „Unwertgehalt“ der Tat jedoch niedriger als bei Straftaten. Daher müssten auch die Sanktionen dementsprechend niedriger sein.Wenn mit höheren Bußgeldern in anderen EU-Ländern argumentiert wird, werde übersehen, dass in Deutschland die Kontrolldichte wesentlich höher sei, so der DAV. Die präventive Wirkung entfaltet sich daher schon durch die intensiven Kontrollen.Bei der drastischen Erhöhung der Bußgelder gehe es dem Staat vermutlich darum, Einnahmen zu erzielen, so Rechtsanwalt Dr. Michael Burmann vom Verkehrsrechtsausschuss des DAV. Denn die Verkehrssicherheit sei in den vergangenen Jahren gestiegen. Dies belege das Absinken der Zahl der Verkehrstoten seit den 90er Jahren von etwa 13.000 auf 5.000 pro Jahr.

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