29. Oktober 2008
Patientenverfügung
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat die Verfechter restriktiver Regelungen von Patientenverfügungen kritisiert. Dies gilt einem Vorschlag einer Abgeordnetengruppe um Wolfgang Bosbach (CDU) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne), die für vollgültige Verfügungen ärztliche Beratung und notarielle Beglaubigung sowie in vielen Fällen die Einschaltung eines Vormundschaftsgerichts vorschreiben will. Zypries warf den Urhebern des Entwurfs eine „Überbürokratisierung des Lebensendes“ vor. „Wenn der eindeutige Wille der Menschen allein nicht zählt, sondern Bürokratie, Betreuer und Vormundschaftsgerichte zwingend eingeschaltet werden, dann schränkt dies das Selbstbestimmungsrecht massiv ein“, sagte Zypries dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.Zypries will stattdessen, dass derartige Verfügungen unmittelbar gelten.“Wenn Menschen Angst haben müssen, gegen ihren Willen behandelt zu werden, kann das Wasser auf die Mühlen derer sein, die Sterbehilfe ausweiten wollen“, warnte sie. Notfalls sei es besser, an der heutigen Rechtslage festzuhalten. Eine Verschlechterung werde sie nicht mitmachen.Der Ärztefunktionär Frank Ulrich Montgomery bekräftigte seine Forderung, auf eine rechtliche Neuregelung ganz zu verzichten. „Die Abgeordneten haben sich verrannt. Ich kann ihnen nur empfehlen, das Thema von der Tagesordnung zu nehmen und alle Entwürfe einstampfen zu lassen“, sagte der Präsident der Hamburger Ärztekammer und Vizepräsident der Bundesärztekammer dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Bei den Parlamentariern, die diese Entwürfe eingebracht hätten, handele es sich um „einen Aufmarsch von Gutmeinenden, die allerdings ein Problem lösen wollen, das es nicht wirklich gibt“. Das durch Gerichtsurteile und Richtlinien der Bundesärztekammer geformte geltende Recht sehe vor, dass sich der Arzt nach dem Willen des Patienten richten müsse, wenn dieser klar erkennbar sei, sagte Montgomery. „Hat der Kranke eindeutig verfügt, dass bestimmte Angehörige für ihn sprechen dürfen, gilt deren Wort. Bei Dissens kann das Vormundschaftsgericht entscheiden.“Über Patientenverfügungen können Menschen unter anderem anordnen, in welchen Fällen sie keine medizinische Behandlung mehr wollen. Im politischen Streit geht es vor allem um die Frage, ob vorab gegebene Behandlungs-Anordnungen eines Patienten für den Fall, dass er beispielsweise im Koma liegt, stets verbindlich sein sollen.