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11. September 2007 Bayh & Fingerle

Pendlerpauschale

Bundesfinanzministerium erwägt nun doch Änderungen

Das Bundesfinanzministerium erwägt nach einem Bericht der «Berliner Zeitung» vom 08.09.2007 nun doch, Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs zur Rechtmäßigkeit der gekürzten Pendlerpauschale zu ziehen. Es stellte in Aussicht, dass die Steuerzahler künftig wieder die ungekürzte Pendlerpauschale in der Lohnsteuerkarte eintragen lassen können. Nach den Zweifeln des BFH an der Kürzung der Pendlerpauschale hatten zuletzt auch Koalitionspolitiker wieder Front gegen die Verschlechterungen für Arbeitnehmer gemacht. Die Steuergewerkschaft fordert, alle Steuerbescheide für 2007 als «vorläufig» einzustufen. Ansonsten drohe eine Flut von Widersprüchen.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hält die Kürzung der Pendlerpauschale indes weiterhin für verfassungsgemäß. Bestätigt sieht er sich dadurch, dass «drei von fünf Finanzgerichten entschieden haben, dass es verfassungskonform ist, die Fahrtkosten zur Arbeit nicht mehr als Werbungskosten anzusehen und nur noch in Härtefällen ab 20 Kilometer unter die Arme zu greifen». Dies sagte er der in Bielefeld erscheinenden «Neuen Westfälischen» in der Ausgabe vom 08.09.2007.

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