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22. Oktober 2007 Bayh & Fingerle

Pflegeversicherung

Reform beschlossen

Die Bunderegierung hat am 17.10.2007 einen Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeversicherung beschlossen. Die Reform soll am 01.07.2008 in Kraft treten. Ziel ist es, die 1995 eingeführte Pflegeversicherung noch besser auf die Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen sowie ihrer Angehörigen auszurichten. Insbesondere dem Grundsatz «ambulant vor stationär» soll noch stärker als bisher Rechnung getragen werden.
Zentrale Pukte der Reform seien die Anhebung der Leistungsbeträge vor allem im Bereich der häuslichen Pflege, die Dynamisierung der Leistungen sowie die Einführung eines Anspruchs auf Pflegeberatung und die Schaffung von Pflegestützpunkten. Auch würden altersverwirrte Menschen und demenziell Erkrankte besser gestellt. Für die Betreuung von Menschen, die in ihrer Alltagskompetenz beschränkt sind, werde es nach dem Entwurf künftig bis zu 2.400 Euro pro Jahr geben.
Pflegende Angehörige und ehrenamtlich Tätige sollen stärker unterstützt werden. Vorgesehen ist die Einführung einer Pflegezeit von bis zu sechs Monaten. Dadurch soll den Angehörigen ermöglicht werden, entweder selbst zu pflegen und zu betreuen oder eine gute Pflege und Betreuung zu organisieren. Zudem soll die Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Bereich ausgebaut. Dazu sollen die Prüfberichte des Medizinischen Dienstes in allgemein verständlicher Sprache aufbereitet und veröffentlicht werden, z.B. im Internet. Dies soll die Qualität und Leistungsfähigkeit der Pflegeeinrichtungen für Bürger transparenter machen.

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