15. Januar 2008
Phoenix-Anleger:
Im Betrugsfall der Phoenix Kapitaldienst besteht offenbar für die betrogenen Anleger auch 2008 wenig Hoffnung, eine Entschädigungszahlung zu erhalten. Das erklärten Anwälte, die geprellte Kunden der Phoenix vertreten.Per Staatshaftungsklage, die im Januar beim Landgericht Berlin eingereicht wurde, fordern die Rechtsanwälte im Auftrag eines Mandanten 20.000 Euro Schadenersatz von der Bundesrepublik Deutschland mit der Begründung, der Staat habe EU-Recht zum Anlegerschutz unzureichend und verfassungswidrig umgesetzt. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) sei deshalb nicht in der Lage, Anleger wie vorgesehen zu entschädigen.Zudem wollen die Rechtsanwälte ein so genanntes Vertragsverletzungs- verfahren gegen Deutschland durch die EU-Kommission in Brüssel erreichen, um wenigstens in der Zukunft für einen besseren Anlegerschutz in Deutschland zu sorgen.Der „Phoenix Kapitaldienst“ hatte mehr als 30.000 Anleger um etwa 600 Millionen Euro betrogen, indem mit Hilfe gefälschter Unterlagen Wertpapiergeschäfte vorgetäuscht wurden. Der schon seit Anfang der neunziger Jahre laufende Betrug war erst Anfang 2005 nach einem Wechsel in der Geschäftsführung aufgeflogen. Die Firma musste Insolvenz anmelden, zwei ehemalige Manager wurden zu Haftstrafen verurteilt.
Zwar wurden 230 Millionen Euro Insolvenzmasse gesichert, und 200 Millionen Euro davon sollen auf Beschluss der Gläubigerversammlung ausgezahlt werden. Doch noch liegt der Insolvenzplan zur Prüfung beim Bundesgerichtshof. Vor der gerichtlichen Anerkennung des Plans kann der Insolvenzverwalter nicht auszahlen. Für 2008 wird eine Entscheidung hierüber jedoch nicht erwartet.