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10. Dezember 2007 Bayh & Fingerle

Privatnutzung des Firmenwagens durch Unternehmer

Fahrzeugkosten sind auch bei pauschaler Bewertung abzugsfähig

Berechnet ein Unternehmer die zu versteuernde Nutzungsentnahme für die private Nutzung seines betrieblichen Pkw pauschal nach der so genannten Ein-Prozent-Regelung, so hindert ihn dies nicht an der Geltendmachung der Fahrzeugkosten als Betriebsausgaben, hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden (Az. 6 K 1463/04 B).
Als Nutzungsentnahme ist die private Nutzung des betrieblichen Pkw generell zu versteuern; entweder mittels eines Fahrtenbuchs unter Berücksichtigung der einzelnen Fahrzeugkosten oder pauschal nach der so genannten Ein-Prozent-Regelung. Bei letzterer wird ein Prozent des Bruttolistenpreises des Wagens monatlich als Entnahme gewertet.
Auch diese pauschale Bewertung erlaubt es dem Unternehmer, Fahrzeugkosten wie z.B. Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen. Im entschiedenen Fall hatte der Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft die Miete für eine von seiner Ehefrau angemietete Garage als Kosten in Abzug gebracht, was das Finanzgericht anders als das Finanzamt anerkannte.
Das Urteil hat auch Bedeutung für die Besteuerung von Einzelunternehmen und selbstständigen Freiberuflern. Nicht entschieden wurde allerdings, ob Arbeitnehmer oder z.B. angestellte Geschäftsführer von GmbHs, die einen Firmenwagen privat nutzen und die Fahrzeugkosten selbst tragen, weil ihr Arbeitgeber sie auf sie abgewälzt hat, diese Fahrzeugkosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen können.

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