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09. Juni 2011 Bayh & Fingerle

Produktsicherheit und Haftungsrecht

Bundeskabinett beschließt neues Produktsicherheitsgesetz
Gebrauchsgegenstände wie beispielsweise Kinderspielzeug, Fernsehgeräte, Dampfkochtöpfe und Industrieroboter sollen auch in Zukunft auf hohem Niveau sicher bleiben. Um das zu gewährleisten, hat das Bundeskabinett am 25.05.2011 den «Gesetzentwurf über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts» beschlossen. Darin enthalten ist die Neufassung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG), das zukünftig Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) heißen soll. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte.

Das ProdSG sieht laut Mitteilung insbesondere im Bereich der Marktüberwachung neue und verbesserte Bestimmungen vor. So soll die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachung (in der Zuständigkeit der Länder) und Zoll intensiviert werden, um gefährliche Produkte möglichst frühzeitig aufspüren zu können. Dies gewährleiste ein hohes Sicherheitsniveau der am Markt befindlichen Produkte – und trage zugleich zum fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern bei, so das Bundesarbeitsministerium.Darüber hinaus sollen die Bestimmungen zum GS-Zeichen im Hinblick auf die Voraussetzungen für seine Erteilung und die Kontrolle seiner Verwendung strenger gefasst und erweitert werden. Damit soll das GS-Zeichen nachhaltig gestärkt und Missbrauch bekämpft werden. Das GS-Zeichen habe sich in der Vergangenheit als verlässliches Instrument zur Information der Verbraucher bewährt. Mit seiner Aussage «geprüfte Sicherheit» beeinflusse es die Kaufentscheidung und trage so maßgeblich zu einem wirkungsvollen Verbraucherschutz bei, heißt es in der Mitteilung weiter.(Quelle: Beck-Online)

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