09. Juni 2011
Produktsicherheit und Haftungsrecht
Das ProdSG sieht laut Mitteilung insbesondere im Bereich der Marktüberwachung neue und verbesserte Bestimmungen vor. So soll die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachung (in der Zuständigkeit der Länder) und Zoll intensiviert werden, um gefährliche Produkte möglichst frühzeitig aufspüren zu können. Dies gewährleiste ein hohes Sicherheitsniveau der am Markt befindlichen Produkte – und trage zugleich zum fairen Wettbewerb zwischen den Herstellern bei, so das Bundesarbeitsministerium.Darüber hinaus sollen die Bestimmungen zum GS-Zeichen im Hinblick auf die Voraussetzungen für seine Erteilung und die Kontrolle seiner Verwendung strenger gefasst und erweitert werden. Damit soll das GS-Zeichen nachhaltig gestärkt und Missbrauch bekämpft werden. Das GS-Zeichen habe sich in der Vergangenheit als verlässliches Instrument zur Information der Verbraucher bewährt. Mit seiner Aussage «geprüfte Sicherheit» beeinflusse es die Kaufentscheidung und trage so maßgeblich zu einem wirkungsvollen Verbraucherschutz bei, heißt es in der Mitteilung weiter.(Quelle: Beck-Online)