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07. April 2009 Bayh & Fingerle

Recht der Beamten

Nachbarstreit kann dienstrechtliche Konsequenzen für beteiligten Polizeibeamten haben

Ein eskalierender Nachbarstreit kann für einen Beamten im Einzelfall zu dienstlichen Konsequenzen führen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz. Nach dieser muss ein Polizeibeamter es hinnehmen, dass sein Dienstherr sein außerdienstliches Verhalten ausdrücklich missbilligt. Denn es gehöre zur Dienstpflicht eines Polizeibeamten, dass er Streitigkeiten in den dafür vorgesehenen gerichtlichen Verfahren austrage (Urteil vom 17.03.2009).Ein Polizeibeamter war in einen Nachbarstreit geraten, der immer mehr an Schärfe zunahm. Nach zahlreichen wechselseitigen Strafanzeigen nahm das Polizeipräsidium Koblenz einen erneuten Vorfall im Herbst 2005 zum Anlass, ein Disziplinarverfahren gegen den Kläger einzuleiten. Dieses führte zwar nicht zu einer Disziplinarmaßnahme. Das außerdienstliche Verhalten des Klägers wurde jedoch ausdrücklich missbilligt. Hiergegen wandte sich der Kläger nach erfolglosem Widerspruchsverfahren mit einer Klage zum Verwaltungsgericht. Diese blieb ebenfalls ohne Erfolg.Zu Recht sei dem Kläger eine Dienstpflichtverletzung vorgeworfen worden, so die Koblenzer Richter. Es gehöre zu den Berufspflichten jedes Beamten, sein Verhalten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Dienstes so auszurichten, dass es der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die sein Beruf erfordere. Schließlich könne der Beamte das Ansehen der Beamtenschaft und insbesondere auch der Polizei durch sein außerdienstliches Verhalten massiv schädigen. Gerade von einem Polizeibeamten sei indes aufgrund seiner beruflichen Ausbildung und Tätigkeit zu erwarten, dass er auf Provokationen besonnener reagiere und Streitigkeiten in den dafür vorgesehenen gerichtlichen Verfahren austrage, schreibt das VG in seiner Mitteilung.

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