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18. November 2014 Bayh & Fingerle

Rechte behinderter Menschen

Neue Pflichten für Bahnunternehmen

Menschen mit Behinderungen soll das Bahnfahren und die Bewegung auf Bahnhöfen erleichtert werden. Dazu werden ab dem 1. Januar 2015 neue Vorschriften für den gesamten europäischen Bahnverkehr gelten, wie die EU-Kommission in Brüssel beschloss.Vorgesehen ist unter anderem, dass blinden und sehschwachen Menschen in Bahnhöfen Orientierung für den Tastsinn geboten wird. Auch Rollstuhlfahrer sollen sich in Bahnhöfen und Zügen problemloser bewegen können als bislang. Dafür wurden unter anderem Mindeststandards für die Türbreite in Gebäuden und für Rampen in Zügen und Bahnhöfen festgelegt.In Zügen soll der Verordnung zufolge auch eine Mindestbeleuchtung Pflicht werden.

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