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05. August 2010 Bayh & Fingerle

Rechtsanwälte

Gesetzentwurf sieht Erweiterung des absoluten Ermittlungsschutzes auf alle Rechtsanwälte vor

Zukünftig sollen sich keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Anwälte richten, die mit einem strafrechtlichen Fall befasst sind. Zu diesem Vorhaben hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht vorgelegt. Danach dürfen Anwälte beispielsweise nicht mehr abgehört werden und es dürfen keine Akten von Mandanten in ihren Büros beschlagnahmt werden. Mit dem Gesetz wolle die Bundesregierung das Vertrauensverhältnis zwischen Mandanten und ihren Anwälten stärken, heißt es in einer Mitteilung der Bundestagspressestelle vom 03.08.2010.

Zwar verbiete bereits die Strafprozessordnung strafrechtliche Ermittlungen gegen Verteidiger, Geistliche und Abgeordnete, die Informationen in ihrer beruflichen Eigenschaft erfahren hätten, so die Regierung. Wenn ein Anwalt jedoch nicht als Verteidiger mit einem Fall befasst sei, hänge das „Erhebungs- und Verwertungsverbot“ in Bezug auf strafrechtliche Ermittlungen bislang von einer Prüfung der Verhältnismäßigkeit ab. Diese Differenzierung werde „vielfach als nicht sachgerecht erachtet, zumal der Übergang vom Anwalts- zum Verteidigermandat in der Praxis mitunter fließend sein kann“, heißt es im Gesetzentwurf weiter. In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat, auch im Bundeskriminalamtgesetz die Unterscheidung zwischen Verteidigern und anderen Rechtsanwälten aufzuheben.

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