13. August 2008
Rechtsberatung
Nach Geltung des Rechtsdienstleistungsgesetzes, das auch Nichtanwälten erlaubt, rechtliche Beratung als Nebenleistung zu ihrer eigentlichen kommerziellen Tätigkeit anzubieten, muss sich die Anwaltschaft nach Mitteilung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) noch stärker in einer Qualitätsoffensive engagieren. Es sei wichtig, dass die Anwaltschaft ihren bisherigen qualitativen Vorsprung behaupte und weiter ausbaue, teilte der Verein am 11.08.2008 mit. Als Zeichen für die Qualität anwaltlicher Beratung verweist der Verein unter anderem auf die mittlerweile über 40.000 Mitglieder in den 27 DAV-Arbeitsgemeinschaften.Um den anwaltlichen Nachwuchs qualitativ hochwertig auf den Anwaltsberuf vorzubereiten, habe man z. B. im Jahr 2003 die „DAV-Anwaltausbildung“ initiiert. Mit dieser Ausbildung könne man sich im Rahmen seines Referendariats, in Kooperation mit der Fernuniversität Haagen in einem praktischen und theoretischen Teil gezielt auf den Anwaltsberuf vorbereiten. Daneben verwies der DAV auf das Bemühen nach einer Ausweitung der Fachanwaltschaften (beispielsweise der Einführung des Fachanwaltstitels für Agrarrecht) sowie die stete Fortbildung von Rechtsanwälten. So seien die rund 11.000 ausgestellten Fortbildungsbescheinigungen ein Beleg für die Qualität anwaltlicher Beratung.
Übrigens: Vier der bei BAYH & FINGERLE tätigen Rechtsanwälte sind bereits seit Jahren Fachanwälte. Mehrere Rechtanwälte sind auch Mitglied der DAV-Arbeitsgemeinschaften. Alle Rechtsanwälte bilden sich regelmäßig weiter, insbesondere durch den Besuch von Fachseminaren. Das wird durch die Fortbildungsbescheinigungen des DAV dokumentiert.