12. Oktober 2007
Rechtsdienstleistungsgesetz beschlossen
Der Bundestag hat am 11.10.2007 das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) beschlossen, mit dem die Rechtsberatung neu geordnet wird. Stimmt der Bundesrat zu, soll es zum 01.07.2008 in Kraft treten. Es löst u.a. das Rechtsberatungsgesetz ab. Auch nach der Neuregelungen bleibt die außergerichtliche rechtliche Beratung ebenso wie die Vertretung vor Gericht den Rechtsanwälten vorbehalten.
Allerdings sind „moderate“ Öffnungen geplant. Unentgeltliche, uneigennützige Beratung soll auch durch Nichtanwälte möglich sein, so die Rechtsberatung im Familien- und Freundeskreis sowie die altruistische, karitative Rechtsberatung. Zudem sollen Nichtanwälte künftig im Zusammenhang mit einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit juristische Nebenleistungen erbringen dürfen. Dabei darf die Rechtsdienstleistung nicht im Mittelpunkt der Leistung stehen. Als Beispiel werden genannt die Beratung des Architekten über Baurecht oder Sachmängelhaftung bei einem Bauwerk.
Vereine wie z.B. Automobilclubs sollen ihre Mitglieder zukünftig rechtlich beraten dürfen, ohne dass dies ihr Hauptzweck sein darf.
Vertreter der Anwaltschaft hatten im Vorfeld gewarnt, dass bei diesen Öffnungen des Rechtsberatungsmarktes die Gefahr von Qualitätsverlusten besteht, wenn nicht juristisch ausgebildete Personen Rechtsberatungsleistungen erbringen. Maßnahmen zur Sicherung der Qualität sind im Gesetz ebenfalls enthalten.