09. Dezember 2008
Rechtsprechung
Der Bundesfinanzhof – höchste Instanz in steuerrechtlichen Streitigkeiten – hat eine mangelnde Umsetzung höchstrichterlicher Urteile im Steuerrecht kritisiert. Die Finanzverwaltung mit dem Bundesfinanzminister an der Spitze habe eine Reihe von Mechanismen entwickelt, um die Anwendung von Entscheidungen zu unterlaufen, sagte BFH-Präsident Wolfgang Spindler am 04.12.2008 in Karlsruhe.Durch rund ein halbes Dutzend so genannter „Nichtanwendungserlasse“ pro Jahr verhindere die Steuerverwaltung, dass die Bürger von Urteilen des höchsten Finanzgerichts profitieren könnten, kritisierte der Richter bei einer Veranstaltung der Justizpressekonferenz in Karlsruhe. „Ich sehe darin ein Riesenproblem.“ Mit solchen seit Jahren üblichen Erlassen beschränkt die Verwaltung die Wirkung höchstrichterlicher BFH-Urteile auf die unmittelbar am Prozess Beteiligten, anstatt sie – wie bei anderen Bundesgerichten üblich – auch auf alle vergleichbaren Fälle anzuwenden. Aus Sicht des BFH-Präsidenten ist dies verfassungsrechtlich nur äußerst eingeschränkt zulässig. Aus der Aufgabe des BFH, verbindliche Entscheidungen im Steuerrecht zu fällen und das Recht entsprechend fortzubilden, folge eine Bindung der Verwaltung an Urteile des Gerichts. Jedenfalls sei es unzulässig, solche Urteile nur deshalb nicht anzuwenden, um den Fiskus vor Einnahmeausfällen zu bewahren.Nach den Worten Spindlers ist das Steuerrecht inzwischen so kompliziert, dass selbst Experten keinen vollständigen Überblick mehr behalten können. „Der steuerpflichtige Bürger wird mit einem Recht konfrontiert, dass ihn in Teilbereichen häufig überfordert.“ Ursachen der wachsenden Komplexität seien ständige Änderungen sowie eine zunehmende Zweckentfremdung: „Das Steuerrecht muss für alles herhalten – ob Denkmalschutz, Arbeitsmarkt, Wohnungsbau- oder Verkehrspolitik“, kritisierte der Jurist.Der Vorsitzende der CSU-Mittelstands-Union, Hans Michelbach, forderte am 05.12.2008 Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) auf, diese „unglaubliche Praxis“ sofort zu beenden. Michelbach bekräftigte: „Wenn das oberste Finanzgericht eine Besteuerungsregelung für rechtswidrig erklärt, muss das allen Steuerzahlern in vergleichbaren Fällen zugute kommen und nicht nur den Klägern. Alles andere ist reine Abzocke und mit dem Rechtsstaatsgedanken unvereinbar.“