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24. Oktober 2007 Bayh & Fingerle

Reform des GmbH-Rechts

Zustimmung, aber auch Änderungswünsche von der Industrie

Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) erhofft sich nach den Worten seines Sprechers der Hauptgeschäftsführung Bräunig weitere Änderungen im Hinblick auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des GmbH-Rechts. „Die beliebteste Rechtsform für Unternehmen“ könne noch attraktiver und wettbewerbsfähiger werden.
Bei der Abtretung von GmbH-Anteilen sollte die Schriftform anstatt der notariellen Beurkundung ausreichen.
Die schnell gründbare elektronische Muster-GmbH sollte nach Ansicht des BDI hinsichtlich ihres Unternehmensgegenstands und der Zahl ihrer Gesellschafter (bisher max. 3) nicht beschränkt werden. Vielmehr müsse das Mindeststammkapital eine Schwelle für die Seriosität bilden. Wenn dieses  künftig wie im Reformvorhaben vorgesehen 10.000 Euro betrage, solle es bei Gründung vollständig eingezahlt werden (der Gesetzentwurf verlangt bisher nur die hälftige Einzahlung).
Eine modernisierte GmbH könnte Vorbild für andere europäische Rechtsordnungen und insbesondere für die Europäische Privatgesellschaft (EPG) werden. Die EPG als europäische GmbH stoße bei Industrieunternehmen auf große Resonanz, erklärte Bräunig, da sie ein einheitliches Auftreten in ganz Europa ermögliche.

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