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16. Juni 2008 Bayh & Fingerle

Reformvorhaben

Justizminister der Länder

Ergebnisse der Justizministerkonferenz in Celle

Die Reform der Verbraucherentschuldung war eines der Themen bei der Justizministerkonferenz in Celle am 11. und 12.06.2008. Zu den diskutierten aktuellen Gesetzesvorhaben und Weichenstellungen für die Zukunft gehörten auch die Behandlung von Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing-Netzwerken, bei der die Justizminister für weitergehende Auskunftsrechte zur Entlastung der Staatsanwaltschaften plädieren. Weitere Themen waren der teilweise Ersatz der Blutentnahmen und Blutalkoholanalysen durch Atemalkoholanalysen in Verkehrsstrafsachen, die Verbesserung der Leichenschau, die Bewertung der gesetzlichen Regelungen zur DNA-Analyse sowie die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten.

Bereinigung des Systems der Rechtswegzuweisungen

Mit großer Mehrheit sprachen sich die Justizministerinnen und Justizminister dafür aus, die oft historisch begründeten Rechtswegzuweisungen neu zu ordnen, berichtet das Niedersächsische Justizministerium zu dem Treffen. Grundsätzlich sollen künftig Streitigkeiten in Angelegenheiten des öffentlichen Rechts der Verwaltungsgerichtsbarkeit und privatrechtliche Streitigkeiten den ordentlichen Gerichten zugewiesen werden. Die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen und der Justizminister des Landes Baden-Württemberg wurden gebeten, einen geeigneten Gesetzentwurf zu erarbeiten und ihn zeitnah in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Einstimmig sprachen sich die Justizministerinnen und Justizminister zudem dafür aus, an der jetzt geltenden, eigenen besonderen R-Besoldung nicht nur für Richter, sondern auch für Staatsanwälte festzuhalten.

Gegen Einführung der Atemalkoholanalyse

Die Mehrheit der Justizminister sehe sich zurzeit nicht in der Lage, die von der Innenministerkonferenz befürwortete Einführung der Atemalkoholanalyse bei Verkehrsstraftaten zu unterstützen, meldete das Niedersächsische Justizministerium weiter. Die für die Allgemeinheit besonders gefährlichen Straßenverkehrsstraftaten unter Alkoholeinfluss sollten konsequent und effektiv geahndet werden. In der Wissenschaft sei aber umstritten, ob die Atemalkoholanalyse als alleiniges Beweismittel zur sicheren Feststellung der Fahruntüchtigkeit im Sinne der Strafvorschriften ausreicht. Strafrechtspraktiker befürchteten zudem eine erschwerte Beweisführung. Die Ministerkonferenz sprach sich deshalb dafür aus, zunächst die weitere Entwicklung des Forschungsstands und die Diskussion zur Beweistauglichkeit der Atemalkoholanalyse weiter aufmerksam zu beobachten.

Novellierung der forensischen DNA-Analyse

Einig seien sich die Minister in der Einschätzung der DNA-Analyse als besonders effektives Mittel zur Aufklärung von Straftaten, teilte das Niedersächsische Justizministerium mit. Die entsprechenden gesetzlichen Änderungen der Strafprozessordnung vom August 2005 hätten sich in der Praxis bewährt. Die Speicherung der Identifizierungsmuster solle auch auf bereits verstorbene Opfer und Täter ausgedehnt werden, weil damit die Aufklärung länger zurückliegender Verbrechen oder bei Serien- und Mehrfachtätern erleichtert werden könne. Weiterer Handlungsbedarf des Gesetzgebers hinsichtlich einer Ausweitung werde von einer Mehrheit der Länder derzeit nicht gesehen.

Verbraucherentschuldung

Die Mehrheit der Justizministerinnen und Justizminister der Länder halte den vorliegenden Gesetzentwurf zur Entschuldung mittelloser Personen und zur Stärkung der Gläubigerrechte grundsätzlich für einen praxisgerechten Ansatz zur dringend notwendigen Reform der Verbraucherentschuldung, so das Ministerium. Eine Beteiligung des Schuldners an den Verfahrenskosten werde als pädagogische Geste gesehen, die ein Kernelement des Gesetzentwurfs darstelle und erhalten bleiben sollte.

Reform des Beratungshilferechts

Der von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgelegte Bericht zur Reform des Beratungshilferechts wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Vorschläge seien geeignet, ein transparentes, nachvollziehbares Verfahren, an dem die Betroffenen angemessen beteiligt sind, zu erreichen. Der Gesetzentwurf soll als Bundesratsinitiative beim Deutschen Bundestag eingebracht werden.

Neustrukturierung der SGB II-Arbeitsgemeinschaften

Die Justizminister entschieden auch, die Arbeits- und Sozialminister zu bitten, bei ihren Vorschlägen zur Neuorganisation des Aufgabenvollzuges der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II die jeweiligen Auswirkungen auf die Belastung der Sozialgerichte zu berücksichtigen. Mehrbelastungen sollten vermieden werden. Der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann, wurde beauftragt, die Vorstellungen der Justizminister dem Bundesminister für Arbeit und Soziales und der Vorsitzenden der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vorzutragen.

Urheberrechtsverletzungen beim Filesharing

Diskutiert wurde auch die wachsende und von den Staatsanwaltschaften schwer zu bewältigende Menge an Strafanzeigen im Zusammenhang mit Tauschbörsen für beispielsweise Musikdateien oder Filme im Internet. Die Inhaber der Urheberrechte könnten ihre zivilrechtlichen Ansprüche wegen der unerlaubten Nutzung oder Verbreitung ihres geistigen Eigentums oft nur durchsetzen, wenn sie Hilfeleistungen der Staatsanwaltschaften, zum Beispiel zur Ermittlung des Nutzers eines ans Internet angeschlossenen Computers, auf Staatskosten in Anspruch nähmen. Eine Mehrheit der Länder trat in der Konferenz deshalb dafür ein, den Rechteinhabern auch zivilrechtliche Auskunftsansprüche gegenüber den Internetprovidern einzuräumen.

Europäische Patentgerichtsbarkeit

Die Justizminister begrüßten einstimmig die Fortschritte bei der Diskussion über die Einführung eines Gemeinschaftspatents und einer europäischen Patentgerichtsbarkeit. Als wichtig werde dabei angesehen, dass neben einem einzurichtenden europäischen Gerichtszweig ein nationales Eingangsgericht erhalten bleibt.

Keine generelle Beteiligung der Staatsanwaltschaften an Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen

Die bisher vorgesehene generelle Beteiligung der Staatsanwaltschaften in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen soll nach mehrheitlicher Auffassung der Justizministerkonferenz unterbleiben, wenn kein Sachzusammenhang mit der Verfolgung von Straftaten besteht. Ziel sei, die Bußgeldverfahren schlanker und effizienter zu gestalten, die Staatsanwaltschaften von einer bloßen Weiterleitungsfunktion zu entlasten und somit mehr Zeit für die Kernaufgabe der Strafverfolgung zu gewinnen.

Erhalt gerichtsmedizinischer Institute

Die Justizminister hielten es für notwendig, die bestehenden rechtsmedizinischen Institute zu erhalten, meldet das Ministerium abschließend. Deshalb richteten sie eine Bitte an die zuständigen Fachminister der Länder, weiteren Schließungen solcher Institute entgegen zu treten. Die Innenministerkonferenz, die Gesundheitsministerkonferenz, die Kultusministerkonferenz und die Justizministerkonferenz hätten bereits die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Verbesserung der ärztlichen Leichenschau beschlossen. Die Rechtsmedizin erfülle dabei zentrale Aufgaben.

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