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11. Januar 2008 Bayh & Fingerle

Renovierung der Mietwohnung

Muss stark rauchender Mieter die Renovierungskosten tragen?

Der Bundesgerichtshof (BHG) wird voraussichtlich Anfang März darüber entscheiden, ob außergewöhnlich stark rauchende Mieter beim Auszug für die Renovierung der nikotinverschmutzten Wohnung aufkommen müssen. In einem Rechtsstreit um eine verqualmte Wohnung, die schon nach zwei Jahren neu tapeziert werden musste, will die Vermieterin fast 2.000 Euro für die Renovierung, weil die beiden Mieter „exzessiv“ geraucht hätten und der Zigarettengeruch sich regelrecht in die Tapeten „eingefressen“ habe. Das Landgericht hatte einen Schadensersatzanspruch des Vermieters abgelehnt.
Das Problem besteht nach den Worten des Vorsitzenden des Senats in den praktischen Schwierigkeiten der Abgrenzung zwischen „normalem“ Rauchen und „exzessivem“ Rauchen.
Im konkreten Fall enthielt der Vertrag den Satz „Bitte möglichst nicht rauchen“ – dessen rechtliche Relevanz dem Richter zufolge aber unklar ist. Eine ebenfalls im Vertrag enthaltene Renovierungsklausel ist dagegen nach der BGH-Rechtsprechung wegen starrer, vom tatsächlichen Zustand der Wohnung unabhängiger Fristen unwirksam.
Mehrfach hatten Gerichte entschieden, dass Rauchen zur vertragsgemäßen Nutzung einer Wohnung gehört, und deshalb keine Schadensersatzansprüche von Vermietern anerkannt.
Tipp: Der Vermieter, der erreichen möchte, dass in der Wohnung nicht geraucht wird, kann dies individualvertraglich mit dem Mieter vereinbaren. Voraussetzung ist, dass dieser Punkt nicht nur im Vertragstext enthalten ist, sondern dass vor Vertragsschluss nachweislich darüber verhandelt worden ist.

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