Kontakt

18. September 2007 Bayh & Fingerle

Schmerzensgeld nach Oktoberfest-Unfall

AG München: Schmerzensgeld nach Fall von einer Bierbank berechtigt

Wer auf einem Bierzeitfest auf eine Bank steigt, riskiert das Gleichgewicht zu verlieren und haftet, so das Amtsgericht München (Az.: 155 C 4107/07), auch dann, wenn er durch einen Dritten gestoßen wird und dadurch jemanden verletzt.Sowohl der Kläger als auch die Beklagte befanden sich Anfang Oktober 2006 im Bierzelt «Schottenhammel». Im Rahmen der allgemeinen Fröhlichkeit stieg die Beklagte auf ihre Bank. Mit dem Rücken zu ihr saß der Kläger. Die Beklagte verlor das Gleichgewicht und fiel nach hinten auf den Rücken des Klägers. Dieser wollte gerade aus seinem Bierkrug trinken und verletzte sich durch den Aufprall der Beklagten an einem Zahn.
Die Beklagte zahlte das daraufhin vom Kläger begehrte Schmerzensgeld von 1.000 Euro nicht mit der Begründung, sie sei ihrerseits von einem vorbeilaufenden Gast angerempelt und von der Sitzbank gestoßen worden; sie könne nichts für die Verletzung des Klägers.
Das AG München hingegen sprach dem Kläger 500 Euro Schmerzensgeld zu. Das Oktoberfest sei kein rechtsfreier Raum; auch dort gelte der Grundsatz, dass man sich sorgfältig und umsichtig zu verhalten habe. Zwar sei es auf dem Oktoberfest üblich, die Bänke auch zum «Draufstehen» zu benutzen. Dennoch habe man dann immer noch Verantwortung für sein Verhalten. Man müsse die Umgebung beobachten und auch damit rechnen, dass man sein Gleichgewicht verlieren könne, und sei es durch einen Rempler eines Dritten. Daher hafte man auch, wenn dann der Fall eintrete, dass man auf einen anderen Gast stürze.
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes, so das Gericht weiter, sei die Schmerzhaftigkeit der Verletzungen im Zahnbereich zu berücksichtigen. Spätfolgen seien aber nicht zu befürchten. Der geschädigte Oktoberfestgast trage auch ein gewisses Mitverschulden, da auch er seine Umgebung zu beobachten habe, weil Personen, die hinter ihm auf der Bank stehen, fallen können. 500 Euro Schmerzensgeld seien daher angemessen.

in News, Allgemein