23. September 2008
Schnellere Zahlungen an Bauhandwerker?
Bauhandwerker können in Zukunft ihre berechtigten Werklohnforderungen zügiger und effektiver durchsetzen. Das sieht zumindest ein neues Gesetz vor. Der Bundesrat hat am 19.09.2008 das Forderungssicherungsgesetz gebilligt, das der Deutsche Bundestag im Juni 2008 verabschiedet hat.Zukünftig wird es nach Mitteilung des Bundesrates für Auftragnehmer leichter, Abschlagszahlungen zu verlangen oder eine Bauhandwerkersicherung zu erhalten. Werkunternehmer könnten schneller und einfacher einen vollstreckbaren Titel erlangen. Die Vielzahl von Insolvenzen mittelständischer Bauunternehmen solle damit der Vergangenheit angehören. Bisher hätten Unternehmen häufig Forderungsausfälle bis in Millionenhöhe zu beklagen, weil Auftraggeber trotz ordnungsgemäß erbrachter Leistung der Handwerker deren Werklohnforderungen nicht oder nur äußerst zögerlich erfüllten. Langwierige Bauprozesse überforderten die Finanzkraft vieler Handwerksfirmen.In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat die nun beschlossenen Verbesserungen für Bauhandwerker und Verbraucher. Allerdings bedauert er, dass der Bundestag die ursprünglich in der Bundesratsinitiative enthaltenen prozessrechtlichen Änderungen – zum Beispiel zur vorläufigen Zahlungsanordnung – nicht übernommen hat. Die Länder bitten, die Beratungen zu den zurückgestellten Regelungen umgehend wieder aufzunehmen. Ungerechtfertigten Zahlungsverweigerungen müsse möglichst schnell durch vollstreckbare Titel begegnet werden können.