30. Mai 2008
Schornsteinfegerwesen
Hauseigentümer sollen sich in Zukunft ihren Schornsteinfeger weitgehend selbst aussuchen können. Darauf zielt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens ab, den der Bundestag am 29.05.2008 in erster Lesung beraten hat. Der Entwurf geht auf Vorgaben der EU-Kommission zurück, die beanstandet hatte, dass die Ausübung des Handwerks auf nur einen Schornsteinfegermeister pro Bezirk beschränkt ist und dieser außerhalb seines Kehrbezirks nicht tätig werden darf. Künftig sollen nun alle Schornsteinfegerarbeiten, die keine Kontrollen beinhalten, im Wettbewerb angeboten werden. Zur Reinigung und Überprüfung sind danach nur Betriebe berechtigt, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder Dienstleistungen in diesem Handwerk ausführen dürfen. Wer in Deutschland als Schornsteinfeger tätig werden will, soll in ein Register eingetragen werden, das beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geführt wird.
Die bisherigen Kehrbezirke will die Regierung beibehalten. Aus Gründen der Betriebs- und Brandsicherheit sowie des Umwelt- und Klimaschutzes müsse weiterhin kontrolliert werden, ob die Eigentümer ihre Pflichten erfüllt haben, heißt es. Die Bezirke sollen über ein „objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren“ jeweils befristet für sieben Jahre an einen Bezirksbevollmächtigten vergeben werden. Über die Vergabe entscheidet die zuständige Behörde. EU-Wettbewerber, die an der Ausschreibung von Bezirken teilnehmen, erhalten Chancengleichheit, heißt es. Das Verbot von Nebentätigkeiten will die Regierung aufheben, so dass die Schornsteinfeger auch Tätigkeiten anbieten können, die nicht zu ihrem klassischen Aufgabenbereich gehören, etwa die Energieberatung.Eine Übergangsregelung für bereits bestellte Bezirksschornsteinfegermeister bis Ende 2014 ist vorgesehen.