20. Oktober 2008
Schwarzarbeit
Im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuchs und anderer Gesetze vorbereitet, der zahlreiche Maßnahmen gegen die Schwarzarbeit enthält. So will die Bundesregierung nach einer eigenen Mitteilung vom 14.10.2008 die Meldepflichten der Arbeitgeber zur Sozialversicherung stark verändern.Bisher mussten die Meldungen über neu eingestellte Arbeitnehmer mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens sechs Wochen nach dem Beschäftigungsbeginn, abgegeben werden. Damit sei es den Kontrollbehörden vor Ort nicht möglich, Sachverhalte abschließend zu klären, wenn noch keine Meldung bei der Sozialversicherung vorliege, so die Regierung. Nunmehr soll eine Sofortmeldepflicht eingeführt werden, die jeden Arbeitgeber verpflichtet, neu eingestellte Mitarbeiter sofort der Sozialversicherung zu melden. Durch die Neuregelung werde die Behauptung erschwert, die Arbeit sei erst am Tag der Überprüfung aufgenommen worden und eine Meldung damit noch nicht erforderlich, begründete die Bundesregierung.Außerdem soll die Pflicht, Personaldokumente mitzuführen und vorzulegen, dem Entwurf zufolge erheblich ausgeweitet werden. Der Sozialversicherungsausweis sei nur bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten vorhanden «und überdies nicht fälschungssicher», heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Die Regierung weist darauf hin, dass schon heute zur eindeutigen Personenidentifikation, besonders bei ausländischen Beschäftigten, auf Personaldokumente zurückgegriffen werden müsse. Andere Ausweise wie der Führerschein seien nur eingeschränkt zur Identitätsfeststellung benutzbar. Allerdings soll die Pflicht der Mitführung der Personaldokumente auf die Branchen beschränkt bleiben, in denen ein erhöhtes Risiko der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung besteht. Neu aufgenommen in die Branchen mit dem Risiko erhöhter Schwarzarbeit wurde laut Regierung die Fleischwirtschaft. Die Rentenversicherung soll in Zukunft für den eindeutigen Personenabgleich mit den Versichertenkonten alle Anschriftenänderungen sowie Meldungen über Geburten und Sterbefälle von den Meldeämtern erhalten. Bisher ist die Rentenversicherung auf die Änderungsmitteilungen der Arbeitgeber angewiesen, was unzureichend sei, argumentierte die Regierung. Rund 20 Prozent der Anschriften seien fehlerhaft. Da die Rentenversicherung auch den für die Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständigen Behörden (z.B.Zoll) Auskünfte zur Verfügung stelle, sei es unbedingt notwendig, dass die Anschriften in aktueller Form vorliegen. Der Bundesrat hat im Detail eine Reihe von Änderungsvorschlägen gemacht, die von der Regierung größtenteils zurückgewiesen worden sind. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind in Deutschland laut Regierung nach wie vor verbreitet und fügen dem Gemeinwesen schweren Schaden zu. Das Volumen der so genannten Schattenwirtschaft, zu der auch die Schwarzarbeit gehört, schätzt die Regierung laut eigenen Angaben allein für 2007 auf 349 Milliarden Euro.