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14. September 2009 Peter Bayh

Seit 01.Sep. 2009: Neue Gesetze im Familienrecht

Was war, was kommt, was muss man wissen?

Der 01. Sep. 2009 markiert einen Einschnitt. Viele Vorschriften im Familienrecht ändern sich. Das FGG wird abgelöst. Ein Teil der Reform ist nunmehr das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, FamFG.Gab es einen Reformbedarf? Nach der Unterhaltsrechtsreform von Anfang 2008 ist die Reform des Erb- und Schenkungssteuerrechts erfolgt, danach kam jetzt die Reform des Familien- und Nachlassverfahrensrechts. Diese erfolgte unmittelbar in der Form des Güterrechts und des Versorgungsausgleichs.Damit geht nun ein großes Maß an Unsicherheit einher. Es wird Aufgabe der Anwälte sein, die Herausforderung anzunehmen, dem rechtsuchenden Bürger Sicherheit zu bieten. Dazu wird die Anwaltschaft sich ihrerseits intensiv fortbilden müssen. Die Frage sei erlaubt, ob es überhaupt einen solchen enormen Reformbedarf gab. Schon beim Unterhaltsrecht wurde deutlich, dass viele Änderungen in der Gesellschaft den Gesetzgeber zum Handeln zwingen. Im Unterhaltsrecht ist er seiner Zeit vielleicht auch schon voraus geeilt. Allerdings macht die Entwicklung – nahezu jede zweite Ehe wird geschieden, die Anzahl nicht verheirateter Partner mit Kind steigt deutlich – eine solche Reaktion notwendig. Bis heute lässt sich sagen, dass die Änderungen im Unterhaltsrecht aber erst auch dann in der Gesellschaft akzeptiert werden, wenn durch die Politik die Rahmenbedingungen entsprechend geschaffen wurden. Zu denken ist hier vor allem an die Kinderbetreuung. Wir alle sind gefordert, insbesondere die Berufstätigkeit von Eltern oder eines betreuenden Elternteils Wert zu schätzen und die politischen Belange zu unterstützen, dass der Staat alles im Rahmen der seiner Möglichkeiten für die Betreuung der Eltern tut. Die Reform des Güterrechts oder des Versorgungsausgleichs soll mehr Gerechtigkeit bringen, die Reform des Versorgungsausgleiches versucht, verschiedene Versorgungssysteme vergleichbarer zu gestalten. Eine große Reform war die Veränderung des Verfahrensrechts. Hier die wesentlichen Änderungen im Überblick:-          Es kommt das lange gewünschte so genannte „große Familiengericht‟. Nahezu alles, was mit Familiensachen zu tun hat, soll nunmehr dem Familiengericht zugewiesen sein.-  Es gibt kein Vormundschaftsgericht mehr. Es gibt jetzt das Betreuungsgericht.-     Einstweilige Anordnungen sind jetzt Hauptsacheverfahren und laufen nicht mehr neben her. Die berühmte einstweilige Verfügung in familienrechtlichen Verfahren gibt es nicht mehr.-   Die Gewaltschutzverfahren landen jetzt vor dem Familiengericht; die Adoption ist nunmehr Familiensache; –   Es gibt nun Abstammungssachen. Kindschaftssachen sind jetzt die Verfahren der elterlicher Sorge, Umgang, Herausgabe und ähnliches.-  Anwaltliche Vertretung ist jetzt in allen so genannten isolierten Familienstreitsachen schon in der ersten Instanz geboten, also auch im Unterhalt.Nach einem ersten Überblick über den Dschungel an neuen Paraphen und einer  Bewertung der Entwicklung des Rechts kann man feststellen, dass die Reformen sinnvoll waren. Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen dafür die Impulse gesetzt. Es ist jetzt schon abzusehen, dass erbrechtliche Verfügungen auf Diskriminierungsverbote überprüft werden.Dies soll ein erster, zugegeben auch nicht leicht verständlicher Überblick für denjenigen sein, der nur partiell von diesen Themen betroffen ist. Wir werden deshalb bei der zukünftigen Ausgabe des Newsletters einige Reformteile aufgreifen und versuchen, dass eine oder andere etwas verständlicher zu machen.Aber noch etwas: Für alle laufenden Verfahren wird das alte Recht weiter gelten.

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